Gut zu wissen
Das Pflücken von Streuobst ohne Erlaubnis der Besitzer ist kein Kavaliersdelikt, sondern kann als Diebstahl strafrechtlich verfolgt werden. Wer sich für die leckeren Früchte interessiert, kann die Menschen, die sich mit viel Handarbeit um die Wiesen und Bäume in der Region – und damit um den Erhalt des hessischen Kulturgutes Streuobstwiesen und natürlich des Apfelweins – kümmern, unterstützen. Vielerorts gibt es das Obst von Streuobstwiesen zu kaufen oder Angebote, selbst eine Wiese zu pflegen.