Infobox
Was sieht der „Pakt für den Nachmittag“ vor?
Das Land stellt im ‚Pakt für den Nachmittag‘ die personellen Ressourcen in Form von Lehrerstellen zur Verfügung und leistet damit einen wichtigen Beitrag für ein hochwertiges Bildungs- und Betreuungsangebot, das hohen pädagogischen Standards entspricht. Kern der Vereinbarung ist ein verlässliches und integriertes Bildungs- und Betreuungsangebot von 7.30 bis 17.00 Uhr. Das Land leistet seinen Beitrag für die Angebote rechnerisch an fünf Tagen in der Woche bis 14.30 Uhr. Der Schulträger leistet seinen Beitrag rechnerisch für den Zeitraum von 14.30 Uhr bis 17.00 Uhr und in den Schulferien. Vorhandene Träger bewährter Bildungs- und Betreuungsangebote vor Ort werden in die Angebote einbezogen. Grundlage der Ressourcenberechnung von Seiten des Landes ist die Anzahl der Schülerinnen und Schüler in der jeweiligen Grundschule.
Kultusminister Lorz betonte zum Abschluss seines Besuchs an der Ludwig-Uhland Schule nochmals die Grundprinzipien des Pakts: „Freiwilligkeit, Flexibilität und individuelle Förderung sind die Leitlinien unserer ganztägigen Angebote in Hessen. Damit werden wir den Wünschen und Vorstellungen von Eltern und Schulgemeinden gerecht. So individuell wie die Verhältnisse und Bedarfe vor Ort sind, so individuell können wir mit unseren Angeboten darauf reagieren.“