Kann jeder das Abfliegen der Felder mit einer Drohne übernehmen oder gibt es rechtliche Vorgaben?
Aus tierseuchenrechtlicher Sicht kann die Befliegung von jeder Person durchgeführt werden. Über Vorgaben aus anderen Rechtsgebieten, etwa auch ob für den eingesetzten Drohnentyp ein entsprechender Drohnenführerschein vorliegen muss, ist eine eigenständige Information notwendig.