Landschaftsschutzgebiet Landkreis Offenbach
Größe:17.000 Hektar
Lage:
weite Teile des Kreisgebietes
Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Landkreis Offenbach" vom 13. März 2000:
Zweck der Unterschutzstellung ist die nachhaltige Sicherung der verbliebenen Freiflächen und der Wälder, insbesondere der großen Laubmischwaldbestände wegen ihrer besonderen Bedeutung für die landschaftsgebundene Erholung, für den Erhalt von Schönheit, Vielfalt und Eigenart des Landschaftsbildes sowie den Ressourcenschutz im Verdichtungsraum Rhein/Main sowie die Erhaltung naturnaher oder artenreicher Lebensräume einschließlich ihrer Lebensgemeinschaften.
Dem Schutzzweck dienen unter anderem:
- im Naturraum der „Unteren Mainebene" die nachhaltige Sicherung und Wiederherstellung der zahlreichen zum Teil kleinflächigen, besonders schutzwürdigen Lebensräume, wie silikatische oder basische Trockenstandorte, Hecken und Gehölzstreifen sowie Streuobstbestände als wichtige Gliederungselemente der Landschaft oder größere Gewässerbegleitende Grünlandzüge mit entsprechend extensiv genutzten Feuchtwiesen;
- im Naturraum „Messeler Hügelland" die nachhaltige Sicherung und Wiederherstellung der naturnahen Gewässer und Quellfluren mit den angrenzenden Auenhereichen sowie der größeren zusammenhängenden naturnahen Laubmischwälder; - Maßnahmen für die landschaftsgebundene Erholung, insbesondere im Rahmen der Umsetzung des Regionalparkkonzeptes.