Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz (Gesundheitszeugnis / Gesundheitsausweis / Gesundheitspass) über die gesundheitlichen Anforderungen im Umgang mit Lebensmitteln

Die Prävention ist zentraler Leitgedanke des Infektionsschutzgesetzes (IfSG). Der Fachdienst Gefahrenabwehr- und Gesundheitszentrum bietet den Bürgerinnen und Bürgern Informationen über Risiken und Vorsorgemaßnahmen im Hinblick auf den Infektionsschutz an. Hierzu gehören zum Beispiel Belehrungen für Personen im Umgang mit Lebensmitteln, die vor Beginn einer entsprechenden Tätigkeit in schriftlicher und mündlicher Form durch den Fachdienst Gefahrenabwehr- und Gesundheitszentrum erfolgen müssen.

Zu den Belehrungen nach dem Infektionsschutzgesetz wird ein Film gezeigt. Der Film zeigt Tätigkeiten im lebensmittelverarbeitenden Betrieb. Es ist eine Anleitung zur Hygiene und zur Vermeidung einer Verbreitung ansteckender Krankheiten.