Merkblatt zur eAT-Aushändigung (elektronischer Aufenthaltstitel)

bezüglich der eID-Funktion (elektronischer Identitätsnachweis) und der Benachrichtigung, dass der elektronische Aufenthaltstitel abholbereit ist

Ablauf der eAT-Bestellung

Der eAT (elektronischer Aufenthaltstitel) beziehungsweise eRA (elektronischer Reiseausweis) wird bestellt, sobald die Ausländerbehörde (ABH) alle Voraussetzungen geprüft hat. Sobald Ihr eAT an die ABH geliefert wurde (circa vier bis sechs Wochen nach Bestellung) erhalten Sie einen PIN-Brief von der Bundesdruckerei. Sofern der eAT / eRA geliefert wurde, können Sie einen Termin zur Abholung vereinbaren (beachten Sie auch die richtige Angabe und Anzahl der Anliegen bei der Terminvereinbarung). Wenn ein eRA bestellt wurde, kann die Aushändigung nur erfolgen, wenn auch der eAT vorliegt.

Eine Abholung ohne Termin ist nicht möglich. Termine können ausschließlich über die Online-Terminvergabe gebucht werden.

Bei Abholung sind gegebenenfalls (wenn vorhanden) folgende Unterlagen mitzubringen:

    • Nationalpass
    • alter Aufenthaltstitel
    • vorübergehende Bescheinigungen (Fiktionsbescheinigung)
    • Quittung
    • restliche Gebühr
    • Sozialhilfebescheid
    • fehlende Unterlagen
    • Vollmacht
    • et cetera

Online-Funktion, Benachrichtigung und Abholung

Die Ausländerbehörde ist gesetzlich dazu verpflichtet, die eID-Funktion Ihres eAT’s einzuschalten.

Ausnahme: Sie sind bei Aufnahme des eAT’S jünger als 16 Jahre oder Ihre Personalien sind nicht geklärt (Personalien laut eigenen Angaben). In diesen Fällen erhalten Sie keinen PIN-Brief der Bundesdruckerei. Sie müssen daher eigenständig nachfragen, ob Ihr eAT (beziehungsweise der Reiseausweis) zur Abholung bereit liegt. Die Abholung kann (nach Terminvereinbarung) persönlich oder mit Vollmacht erfolgen - der Abholer muss das 18. Lebensjahr vollendet haben. Kinder unter 18 Jahre müssen nicht persönlich erscheinen.

Wenn bei Ihnen die eID-Funktion eingeschaltet wurde, erhalten Sie im Regelfall einen Brief von der Bundesdruckerei, dass die Karte zur Abholung bereit liegt. Warten Sie noch drei Tage nach Erhalt des Briefes, bis Sie uns wegen einer Terminanfrage telefonisch oder per E-Mail kontaktieren. Wenn Sie den Brief bekommen haben, kann auch die Abholung wieder persönlich oder mit Vollmacht erfolgen (in der Vollmacht müssen Sie erwähnen, dass Sie den Brief erhalten haben).

Wenn Sie keinen Brief bekommen haben, kann es sein, dass der Brief nicht zugestellt werden konnte und zu uns geschickt wird, auch in diesem Fall kann die Abholung wieder persönlich oder mit Vollmacht erfolgen. In der Vollmacht müssen Sie erwähnen, dass der Brief bei der Ausländerbehörde liegt und dem Bevollmächtigten ausgehändigt werden darf.

Sollte der Brief weder bei Ihnen noch bei uns sein, muss die Abholung persönlich erfolgen, da der PIN zur Ausweisfunktion von der Ausweisinhaberin oder dem Ausweisinhaber persönlich neu gesetzt werden muss – auch wenn die Funktion gar nicht genutzt werden möchte. Eine Vertretung bei der Abholung ist in diesem Fall ausgeschlossen.


01.08.2024