Organisationsplan gemäß § 9 der Abfallsatzung des Kreises Offenbach vom 21. Dezember 1998, zuletzt geändert durch Satzung vom 10. Februar 2021
1. Strukturen und Ablauf der Abfallentsorgung im Gebiet des Kreises Offenbach
1.1 Abfälle sollen grundsätzlich vermieden werden.
1.2 Nicht vermeidbare Abfälle sind den getrennten Sammlungen für Verpackungen und für sonstige Wertstoffe wie Glas, Papier, Metalle, Elektroschrott, Textilien, Gartenabfälle, Küchenabfälle (Bioabfall) und so weiter oder für Schadstoffe (sogenannte Sonderabfallkleinmengen) wie lösungsmittelhaltige Farben, Lacke, Altmedikamente, Batterien und so weiter zuzuführen.
Die hierzu in den Städten und Gemeinden des Kreises Offenbach angebotenen Möglichkeiten ("gelbe Säcke", "gelbe Tonnen", Wertstofftonnen, Depotcontainer, Recyclinghöfe und getrennte Sammlungen sowie die Termine und Standorte für die Sonderabfallkleinmengensammlung mittels "Schadstoffmobil") werden von den Städten und Gemeinden turnusgemäß in Form von "Müllkalendern", Broschüren oder amtlichen Mitteilungen bekanntgemacht.
Auskünfte hierzu erteilen die jeweiligen Stadt- oder Gemeindeverwaltungen sowie:
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Kreisverwaltung Offenbach Fachdienst Umwelt Bereich Abfallwirtschaft Werner-Hilpert-Straße1, 63128 Dietzenbach Telefon: 06074/8180-4133 E-Mail: umwelt@kreis-offenbach.de Internet: www.kreis-offenbach.de |
RMA Rhein-Main Abfall GmbH (RMA) Ludwigstraße 44, 63067 Offenbach am Main Telefon: 069 80052 -132 /-134, E-Mail: abfall@rmaof.de Internet: www.rmaof.de |
Die Abfallberatung der RMA steht für alle Fragen zur Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen zur Verfügung.
Darüber hinaus wird darauf hingewiesen, dass auch der Handel einzelne Produkte freiwillig zurücknimmt (Reifen, Medikamente und so weiter) und für Elektroaltgeräte, Altöle und Batterien zur Rücknahme verpflichtet ist.
Entsprechend der flächendeckend bestehenden getrennten Biomüllsammlung erfolgt die Zuweisung zu den entsprechenden Bioabfall-Kompostwerken. Grünschnitt und Gartenabfälle aus privaten Haushalten können auf den kommunalen Wertstoffhöfen und Grünschnittsammelstellen abgegeben werden (siehe Anlage 1 Punkt A.1.8)
Soweit verwertbare Stoffe in größeren Mengen anfallen, zum Beispiel bei Industrie, Gewerbe und Dienstleistungsbetrieben, sind diese nach Möglichkeit direkt den Verwertungsbetrieben oder dem Altproduktenhandel zuzuführen. Anschriften derartiger Abnehmer können bei der Abfallberatung der RMA erfragt werden. Die Entsorger- und Verwerterliste kann im Internet unter der Adresse
„www.rmaof.de“ eingesehen werden.
Folgende Abfälle sind gemäß § 2 der Abfallsatzung von der Entsorgung durch den Kreis Offenbach ausgeschlossen:
a) Abfälle und Stoffe im Sinne des § 2 Absatz 2 Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG)
b) Gefährliche Abfälle im Sinne der Rechtsverordnung nach § 48 KrWG, mit Ausnahme von Kleinmengen gefährlicher Abfälle, die nach § 1 Absatz 4 des Hessischen Ausführungsgesetzes zum Kreislaufwirtschaftsgesetz (HAKrWG) eingesammelt werden,
c) Abfälle, die der Rücknahmeverpflichtung aufgrund einer nach § 25 KrWG erlassenen Rechtsverordnung unterliegen, soweit entsprechende Rücknahmeeinrichtungen zur Verfügung stehen (§ 17 Absatz 2 KrWG).
d) Schlämme und ähnliche Abfälle, soweit sie nicht wenigstens 35 Prozent Trockensubstanz enthalten.
e) Klärschlämme, soweit diese entsprechend der Klärschlammverordnung verwertbar sind und wenigstens 25 Prozent Trockensubstanz enthalten.
Seit der Einführung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) am 24. März 2006 dürfen Elektroaltgeräte, egal welcher Art und Beschaffenheit, nicht verbrannt oder deponiert werden. Die von den restlichen Abfällen getrennte Sammlung und Erfassung erfolgt über die in allen Kommunen vorhandenen Wertstoffannahmestellen und/oder von dort angebotene Holsysteme. Auskünfte hierzu erteilt die RMA GmbH 069-80052-132 oder die Abfallberatung vor Ort. Der Kreis Offenbach hat darüber hinaus eine zentrale Sammel- und Übergabestelle für Elektro- und Elektronikaltgeräte bei der Fa. Remondis GmbH & Co. KG in Obertshausen eingerichtet.
Die Annahme erfolgt kostenlos für alle Elektro- und Elektronikaltgeräte aus privaten Haushalten von
„Endnutzern und Vertreibern" gemäß den Vorgaben des ElektroG. Anlieferungen von mehr als 20 Großgeräten müssen an allen Sammel- und Übergabestellen angemeldet werden.
Außerdem sind mit Inkrafttreten des ElektroG Großhandel und Fachgeschäfte verpflichtet, Elektro- und Elektronik-Altgeräte beim Neukauf eines gleichwertigen Geräts kostenfrei zurückzunehmen. Als "große Händler“ gelten Geschäfte mit mehr als 400 Quadratmetern Verkaufsfläche. Seit dem 1. Juli 2022 ist selbst der Einzelhandel unter bestimmten Voraussetzungen verpflichtet kleine Altgeräte (keine Kante darf länger als 25 Zentimeter sein) anzunehmen. Hierzu sind die großen Händler auch dann verpflichtet, wenn ein Kunde kein neues Gerät kauft. Auch Online-Händler sind verpflichtet, Geräte zurückzunehmen und müssen bei Kaufabschluss darauf hinweisen.
Der nach Abtrennung der verwertbaren Stoffe und der Sonderabfälle verbleibende Restmüll wird von den Städten und Gemeinden nach den von diesen erlassenen Satzungen über die Abfallentsorgung eingesammelt und abgefahren. Die Abfallsatzungen der kreisangehörigen Kommunen müssen im Einklang mit der Abfallsatzung des Kreises Offenbach stehen.
Nur soweit einzelne Unternehmen vom Anschluss- und Benutzungszwang befreit sind, sind sie selbst berechtigt beziehungsweise verpflichtet, die in Anlage 1 genannten Abfallentsorgungseinrichtungen zu benutzen oder unter Einschaltung geeigneter Beförderer benutzen zu lassen.
Sperrmüll aus privaten Haushaltungen wird eingesammelt und über die RMA einer zugelassenen Abfallentsorgungsanlage gemäß Anlage 1 zugewiesen. Die getrennte Erfassung einzelner Bestandteile des Sperrmülls und die Sortierung von Sperrmüll ist den Städten und Gemeinden vorbehalten.
Für sporadisch in Haushaltungen oder Betrieben zum Beispiel als Folge von Renovierungs-, Umbau- oder Aufräumungsarbeiten zusätzlich in größeren Mengen anfallender Restmüll, der über die regelmäßig bereitgestellten Behältnissen (Mülltonnen oder Container) nicht entsorgt werden kann, bieten die Städte und Gemeinden beziehungsweise die von ihnen autorisierten Verkaufsstellen zu erwerbende Müllsäcke an. Alternativ sollten bei den als Entsorgungsfachbetrieb anerkannten Container-Diensten Behältnisse für gesonderte Abfuhren bestellt werden. Einzelheiten regeln die Abfall- und Gebührensatzungen der jeweiligen Kommune. Die gesetzliche Überlassungspflicht bleibt hiervon unberührt.
Kleinanlieferungen aus privaten Haushaltungen an den Entsorgungsanlagen sind bei Wahrnehmung der vorgenannten Möglichkeiten vermeidbar. Sie sollten deshalb auf Ausnahmefälle beschränkt werden. Es wird darauf hingewiesen, dass Kleinanlieferer nicht an allen Entsorgungsanlagen abgefertigt werden. Näheres hierzu siehe unter Anlage 1 "Zugelassene Abfallentsorgungsanlagen“.
Die für alle Anlieferungen (außer der Kleinanlieferungen aus privaten Haushaltungen) an den Anlagen erforderlichen Nachweise gemäß Nachweisverordnung sind rechtzeitig (in der Regel mindestens vier Wochen vor der ersten erforderlichen Anlieferung) bei der RMA Rhein-Main Abfall GmbH, Ludwigstr. 44, 63067 Offenbach am Main, zu beantragen. Im Rahmen der Bearbeitung solcher Entsorgungsanträge werden von der Abfallberatung auch die Daten über die zur Anlieferung vorgesehenen Fahrzeuge erhoben sowie die zum Gebühreneinzug erforderlichen Einzugsermächtigungen angefordert.
Die Genehmigung zur Abfallanlieferung erfolgt unter dem Vorbehalt des Widerrufes und ist nicht übertragbar. Das jederzeitige Recht der Umdisposition zu anderen Entsorgungsanlagen als der angegebenen, bleibt vorbehalten.
Abfälle sind getrennt zu halten, um eine Zuweisung zu der jeweils erforderlichen Entsorgungsart (Verwertung, Deponierung, Verbrennung) oder gegebenenfalls die Wiederverwendung zu ermöglichen.
Im Übrigen gelten auch die in § 1 Absatz 4 Satz 1 HAKrWG vorgegebenen Getrennthaltungsgebote für gefährliche Abfälle.
Gewerbliche Siedlungsabfälle, die der Gewerbeabfallverordnung unterliegen, sind von den Abfallbesitzern und -erzeugern nach Maßgabe der Verordnung zu entsorgen. Gewerbliche Siedlungsabfälle, die nicht verwertet werden, sind den Städten und Gemeinden zu überlassen. Soweit sie nicht über die entsorgungspflichtige Gebietskörperschaft angedient werden, werden sie direkt über die RMA GmbH entsorgt. Hierfür gilt die jeweils aktuelle Entgelttabelle der RMA.
Die für Anlieferung gewerblicher Abfälle an den Anlagen erforderlichen Entsorgungsaufträge sind rechtzeitig (in der Regel mindestens eine Woche vor der ersten erforderlichen Anlieferung) bei der RMA, Ludwigstraße 44, 63067 Offenbach am Main, zu beantragen.
Belasteter Erdaushub (bis maximal Z 3), Bauschutt, Steine oder Baggergut zur Beseitigung sind der RMA gemäß der Gebührensatzung des Kreises Offenbach anzudienen. Diese Abfälle werden dann entsprechend den gesetzlichen Vorgaben deponiert.
Gefährliche Abfälle, wie zum Beispiel Asbest, künstliche Mineralfasern (KMF) oder HBCD-haltiges Dämmmaterial, sind von sonstigen Abfällen getrennt zu halten. Die Entsorgung dieser Abfälle kann bei Mengen bis 20 Tonnen (t) pro Jahr über einen geeigneten Dritten (Sammler), der die genehmigungsrechtlichen Auflagen erfüllt, erfolgen, oder muss ansonsten über eine für gefährliche Abfälle geeignete Entsorgungsanlage erfolgen. Diese erstellt dann den Entsorgungsnachweis und führt die Entsorgung unter Einbeziehung der zugewiesenen Entsorgungsanlage durch.
Auf die technischen Regeln für Gefahrenstoffe "Asbest: Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten" (TRGS 519) und das LAGA-Merkblatt "Entsorgung asbesthaltiger Abfälle" sowie die TRGS 521 Faserstäube wird hingewiesen.
Kleinanlieferer können bis eine Tonne pro Tag (t/d) Asbest oder 1.000 Liter pro Tag (L/d) KMF ohne Entsorgungsnachweis auf den Wertstoffhöfen der Deponie Wicker und der Deponie Brandholz anliefern. Die oben genannten technischen Regeln sind ebenso zu beachten und einzuhalten. Infos unter www.deponiepark.de oder 06145 / 9260-3524.
Die Anschlusspflichtigen sind gemäß § 14 Absatz 2 der Abfallsatzung des Kreises Offenbach zur Auskunft verpflichtet und haben auf dieser Grundlage Zutritt zu den Grundstücken und Betrieben zu gewähren.
Es wird darauf hingewiesen, dass das Befördern von Abfällen, soweit dies gewerbsmäßig oder im Rahmen wirtschaftlicher Unternehmen erfolgt, gemäß der §§ 53 und 54 KrWG genehmigungspflichtig ist. Die für das Kreisgebiet notwendige Einsammlungs- und Beförderungsgenehmigung ist bei dem zuständigen Regierungspräsidium, Luisenplatz 2, 64283 Darmstadt, zu erlangen. Die Anzeige und der Antrag auf Erlaubnis sind auch online über die Homepage „rp-darmstadt.hessen.de“ möglich.
Grundsätzlich ist bei jeder Anlieferung ein "Anlieferungsschein/Auftrag“ der RMA in der aktuellen Fassung für die entsprechende Entsorgungsanlage zu verwenden. Bei der Anlieferung von Abfällen an der Deponie Dyckerhoffbruch in Wiesbaden ist der Übernahmeschein der ELW (Entsorgungsbetriebe der Landeshauptstadt Wiesbaden) zu verwenden. Diese werden nach Erstellung des Entsorgungsauftrages durch die RMA dem Antragsteller zugesandt.
Die RMA Rhein-Main Abfall GmbH ist von dem Kreis Offenbach unter anderem beauftragt worden, für die ordnungsgemäße Entsorgung der überlassenen Abfälle zu sorgen, den Kreis Offenbach bei der Wahrnehmung von Entsorgungsaufgaben zu unterstützen und hierbei insbesondere die Abfallströme und die Einhaltung von Andienungspflichten zu überwachen.
2. Zugelassene Abfallentsorgungsanlagen / zugelassene Anlagen für die Sortierung von Abfallgemischen gewerblicher Herkunft / Dienststellen / weitere beauftragte Dritte.
Bestandteil dieses Organisationsplans sind folgende Anlagen:
2.1 Eine Auflistung der zugelassenen Abfallentsorgungsanlagen / -sortieranlagen und Sammelstellen mit Standorten, Inhaber, Betriebsführer, Anschriften und Öffnungs- beziehungsweise Anlieferungszeiten und besonderen Hinweisen für die Benutzung (Anlage 1).
2.2 Die Benutzungsordnung für die Abfallentsorgungsanlagen im Bereich der RMA Rhein-Main Abfall GmbH (RMA) gilt, soweit sich aus den Betriebsordnungen für die einzelnen Anlagen nichts anderes ergibt (Anlage 2).
2.3 Eine Liste der Dienststellen, die Auskünfte und Hinweise geben können, mit Kurzbeschreibung ihrer Funktionen (Anlage 3).
3. Sonderabfall-Kleinmengensammlung (Schadstoffsammlung)
Die RMA Rhein-Main Abfall GmbH (RMA) ist mit der Organisation der Sammlung von Kleinmengen gefährlicher Abfälle beauftragt. Die Schadstoffsammlung im Kreis Offenbach wird mobil (Schadstoffsammelfahrzeuge) und stationär (Wertstoffhöfe Wicker und Brandholz) betrieben. An der Sammlung können sowohl private Haushaltungen als auch andere Herkunftsbereiche (Gewerbebetriebe, Dienstleistungsunternehmen) teilnehmen.
Bei der Abgabe von Schadstoffen ist zu beachten
- Je Sammlung oder Sammeltag darf ein Abfallbesitzer gemäß § 1 Absatz 4 Hessisches Ausführungsgesetz zum Kreislaufwirtschaftsgesetz (HAKrWG) höchstens 100 Kilogramm (kg) anliefern.
- Bei Kleinmengen aus anderen Herkunftsbereichen ist die Abgabemenge auf 500 kg pro Anlieferer und Jahr begrenzt.
- Es dürfen Anliefergefäße abgegeben werden, die einen maximalen Durchmesser von 40 Zentimeter (cm) aufweisen (Deckelöffnung eines 120 Liter - Sammelfasses). Das Volumen der Anliefergefäße darf höchstens 25 Liter betragen, bei ätzenden Flüssigkeiten nicht mehr als zehn Liter.
- Bei größeren Anliefergefäßen bis maximal 60 Liter / 60 kilogramm (gemäß Sortierkriterien TRGS 520, Punkt 6.3.2 in Verbindung mit Gefahrgut- Ausnahmeverordnung (GGAV) – Ausnahme 20) bietet die RMA eine Entsorgung über die Schadstoffsammlung an. Dazu ist vor der Anlieferung die Schadstoffberatung der RMA Rhein-Main Abfall GmbH (RMA) telefonisch (siehe unten) oder per E-Mail (sonderabfall@rmaof.de) zu kontaktieren.
- Bei jedweder Anlieferung von mehr als haushaltsüblichen Mengen ist im Vorfeld die Schadstoffberatung der RMA zu kontaktieren.
Informationen zu den Terminen, Standorten und Annahmebedingungen des Schadstoffsammelmobils werden turnusgemäß in den „Müllkalendern“ und / oder Broschüren der Städte und Gemeinden sowie den Internetseiten der Kommunen und der RMA veröffentlicht. Weitere Auskünfte erteilen die Städte Gemeinden sowie die Sonderabfallberatung der RMA Rhein-Main Abfall GmbH (Tel.: 069/80052-126, -134 und -144).
Anlage 1: Zugelassene Abfallentsorgungsanlagen und Sammelstellen
A.1.1 Müllheizkraftwerk (MHKW) Frankfurt
Heddernheimer Landstraße 157
60439 Frankfurt am Main
1. Betreibergesellschaft:
FES Frankfurter Entosrgungs- und Service GmbH
Weidenbornstraße 40
60389 Frankfurt am Main
E-Mail: service@fes-frankfurt.de
Internet: www.fes-frankfurt.de
Betriebsführer:
MHKW Müllheizkraftwerk
Frankfurt am Main GmbH
Heddernheimer Landstraße 157
60439 Frankfurt am Main
Telefon: 069 20171-4000
E-Mail: services@mhkw-frankfurt.de
Internet: www.mhkw-frankfurt.de
Mainova AG
Solmsstraße 38
60486 Frankfurt am Main
E-Mail: info@mainova.de
Internet: www.mainova.de
2. Regelöffnungszeiten:
Montag bis Freitag: von 6:30 bis 17:00 Uhr
An anderen Tagen und zu anderen Uhrzeiten ist eine Anlieferung nur nach vorheriger Abstimmung mit der Betreibergesellschaft möglich.
A.1.2 Müllheizkraftwerk (MHKW) Offenbach
Dietzenbacher Straße 189
63069 Offenbach am Main
Telefon: 069 8060-2752
1. Inhaber / Betriebsführer:
EVO Energieversorgung Offenbach AG
Andréstraße 71
63067 Offenbach am Main
Telefon: 069 8088-0999
Internet: www. evo-ag.de
2. Anlieferungszeiten:
Montag bis Freitag: von 6:00 bis 16:30 Uhr
Samstag: von 8:00 bis 12:00 Uhr
An anderen Tagen und zu anderen Zeiten ist eine Anlieferung nur nach vorheriger Abstimmung mit der Entsorgungsanlage möglich.
A.1.3 Deponie Dyckerhoffbruch
Deponiestraße 15
65205 Wiesbaden
Telefon: 0611 31-9700
1. Inhaber / Betriebsführer:
Entsorgungsbetriebe der Landeshauptstadt Wiesbaden (ELW)
Unterer Zwerchweg 120
65205 Wiesbaden
Telefon: 0611 7153-0
E-Mail: elw@elw.de
Internet: www.elw.de
2. Regelöffnungszeiten:
Montag bis Freitag: von 7:00 bis 15:30 Uhr
A.1.4 Übergabe- und Sammelstelle
Elektroaltgeräte
Jakob-Wolf-Straße 28
63179 Obertshausen
Telefon: 06104 72868
E-Mail: Martin.stenger@remondis.de
1. Inhaber / Betriebsführerin:
Firma Remondis GmbH und Co. KG
Region Südwest
Industriestraße 31
63654 Büdingen
Internet: www.remodnis-suedhessen.de
2. Einzugsbereich:
Der Einzugsbereich umfasst die Städte und Gemeinden des Kreises Offenbach. Bei Anlieferungen von mehr als 20 Geräten beziehungsweise bei Nachtspeicheröfen ist eine telefonische Terminabsprache erforderlich.
3. Regelöffnungszeiten:
Montag bis Freitag: von 8:00 bis 17:00 Uhr
A.1.5 RMD Rhein-Main Deponiepark GmbH
Wertstoffhof Wicker
Steinmühlenweg 2
65439 Flörsheim
Telefon: 06145 9260-3530
E-Mail: pr@deponiepark.de
1. Inhaber / Betreiber:
RMD Rhein-Main Deponiepark GmbH
Rhein-Main Deponiepark 1
65439 Flörsheim
Telefon: 06145 9260-0
E-Mail: pr@deponiepark.de
Internet: www.deponiepark.de
2. Einzugsbereich / Annahmebeschränkungen:
Angenommen werden ausschließlich Kleinanlieferer aus dem RMA-Gebiet
3. Anlieferungszeiten:
Montag bis Freitag: von 7:30 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr
Samstag: (nur für Privatkundschaft): von 8:00 bis 13:00 Uhr
A.1.6 RMD Rhein-Main Deponiepark GmbH
Wertstoffhof Brandholz
1. Inhaber / Betreiber:
RMD Rhein-Main Deponiepark GmbH
Rhein-Main Deponiepark 1
65439 Flörsheim
Telefon: 06145 9260-0
E-Mail: pr@deponiepark.de
Internet: www.deponiepark.de
2. Einzugsbereich / Annahmebeschränkungen:
Angenommen werden ausschließlich Kleinanlieferer aus dem RMA-Gebiet.
3. Anlieferungszeiten:
Montag bis Freitag: von 7:30 bis 16:00 Uhr
Samstag (nur für Privatkundschaft): von 8:00 bis 13:00 Uhr
A.1.7 Abfallumladeanlage (AUA)
Uhlfelder Straße 10
60314 Frankfurt-Fechenheim
Telefon: 0800 200 800 70
1. Inhaber / Betreiber:
FES, Frankfurter Entsorgungs- und Service GmbH
Weidenbornstraße 40
60389 Frankfurt am Main
Telefon: 0800 200 800 70
E-Mail: service@fes-frankfurt.de
Internet: www.fes-frankfurt.de
2. Anlieferungszeiten:
Montag bis Freitag: von 6:00 bis 17:00 Uhr (außer Kleinanlieferer)
Samstag: 7:00 bis 13:00 Uhr (nur Kleinanlieferer)
Die Annahme von Asbest, künstlicher Mineralfaser und belasteten Hölzern ist in Frankfurt nicht möglich. Auch am Schadstoffmobil der Schadstoffsammlung werden die Abfallfraktionen nicht angemommen.
A.1.8 Anlagen zur Entsorgung von Bioabfällen
1. RMB Rhein-Main Biokompost GmbH
Bioabfallbehandlungsanlage Frankfurt
Peter-Behrens Straße 8
60314 Frankfurt am Main
Internet: www.rmb-frankfurt.de
Telefon: 069 20171-4500
E-Mail: services@rmb-frankfurt.de
Ansprechpartner:
Herr Dumin
Telefon: 069 40898611
E-Mail: peter.dumin@rmb-frankfurt.de
2. Anlieferungszeiten:
Montag bis Freitag: von 8:00 bis 16:00 Uhr
Samstag: von 9:00 bis 12:00 Uhr
A.1.9 Anlieferungsstelle von Grünschnitt
| Kommune: | Annahmestelle: | Öffnungszeiten: |
| Stadt Dietzenbach |
Grünabfallsammelplatz Grenzstraße 47 Telefon: 06074 3715-49 Internet: www.stadtwerke-dietzenbach.de/Abfallentsorgung/Grünabfallsammelplatz/ |
Dienstag 14:00 - 17:00 Mittwoch 14:00 - 17:00 Freitag 14:00 - 17:00 Samstag 9:30 - 15:00 Zeiten gelten für März bis November Dezember bis Februar nur einzelne Tage (siehe Internet) |
| Stadt Dreieich |
Kompostplatz Sprendlingen-Bornwald Herrnröther Straße beziehungsweise Odenwaldstraße Telefon: 06102 37020 Internet: https://dlb-aoer.detz/ |
Montag 12:00 - 18:00 Dienstag 8:00 - 16:00 Mittwoch geschlossen Donnerstag 8:00 - 16:00 Freitag 8:00 - 16:00 Samstag 8:00 - 14:00 nur 16. Februar bis 30. November |
| Gemeinde Egelsbach |
Gemeinsame Wertstoffsannahmestelle Gemeinde Egelsbach und Stadt Langen Heidelberger Straße 38 63329 Egelsbach Telefon: 06103 595-471 Telefax: 06103 595-222 E-Mail: info@kbl-langen.de Internet: https://aleg-le.de/ |
Montag 12:00 - 17:00 Freitag 12:00 - 17:00 Samstag 9:00 - 14:00 |
| Gemeinde Hainburg |
Wertsoffsammelstelle Auf das Loh Hainburg 63512 Hainburg Telefon: 06182 780990 |
Mittwoch 13:00 - 16:00 Freitag 13:00 - 17:00 Samstag 11:00 - 16:00 |
| Stadt Heusenstamm |
Grüngutsammelstelle der Städte Heusenstamm und Obertshausen Rembrücker Straße 63150 Heusenstamm Telefon: 06104 607-1222 (Stadtverwaltung) Internet: www.heusenstamm.de&/ Außerdem steht zu verschiedenen Zeitpunkten und an verschiedenen Orten eine Grünschnitt-Presswagen zur Verfügung (siehe Internet) |
Dienstag 15:00 - 18:00 Freitag 14:00 - 17:00 Samstag 9:00 - 13:00 nur 4. Februar bis 9. Dezember |
| Stadt Langen |
Gemeinsame Wertstoffannahmestelle Gemeinde Egelsbach und Stadt Langen Heidelberger Straße 38 63329 Egelsbach Telefon: 06103 595-471 Telefax: 06103 595-222 E-Mail: info@kbl-langen.de Internet: https://aleg-le.de/ |
Montag 12:00 - 17:00 Freitag 12:00 - 17:00 Samstag 9:00 - 14:00 |
| Gemeinde Mainhausen |
Grünschnittannahmestelle der Firma Höfling Umweltservice Ostring 30 63533 Mainhausen Telefon: 06182 9382-26 E-Mail: container@hoefling-gruppe.de Außerhaln der Biomüllabführ sind Termine für Grünschnitt-Straßensammlung dem Abfallkalender zu entnehmen. |
Montag 7:00 - 17:00 Dienstag 7:00 - 17:00 Mittwoch 7:00 - 17:00 Donnerstag 7:00 - 17:00 Freitag 7:00 - 17:00 Samstag geschlossen |
| Stadt Mühlheim am Main |
Wertstoffhof Rumpenheimer Straße 73a 63165 Mühlheim am Main Telefon: 06108 69255 Telefax: 06108 825 30 27 Internet: https://www.muelheim.de/bauhof-wertstoffhof |
Montag geschlossen Dienstag 9:00 - 12:00 und 14:00 - 17:00 Mittwoch 9:00 - 12:00 Donnerstag bis Samstag 9:00 - 12:00 und 14:00 - 17:00 |
| Stadt Neu-Isenburg |
Wertstoffhof DLB AöR Offenbacher Straße 174 63263 Neu-Isenburg Telefon: 06102 3702-0 Telefax: 06102 3702-499 E-Mail: kontakt@dlb-aoer.de Für Zeppelinheim stehen elf Grünabfallboxen zur Entsorgung der Grünabfälle zur Verfügung |
Montag geschlossen Dienstag 7:30 - 15:00 Mittwoch 13:00 - 16:00 / 18:00 nach Jahreszeit Donnerstag 7:30 - 15:00 Freitag geschlossen Samstag 8:00 - 13:00 |
| Stadt Obertshausen |
Grüngutsammelstelle der Städte Heusenstamm und Obertshausen Rembrücker Straße 63150 Heusenstamm Telefon: 06104 607-1222 (Stadtverwaltung) Internet: www.heusenstamm.de/ |
Dienstag 15:00 - 18:00 Freitag 14:00 - 17:00 Samstag 9:00 - 13:00 nur 4. Februar bis 9. Dezember |
| Stadt Rodgau |
Komposierungsanlage Blumenau 1a 63110 Rodgau Telefon: 06106 82964400 Internet: www.stadtwerke-rodgau.de/ |
Montag 14:00 - 18:00 Freitag 14:00 - 18:00 Samstag 9:00 - 16:00 Abweichende Öffnungszeiten oder vollständige Schließung je nach Jahreszeit (siehe Internet) |
| Stadt Rödermark |
KBR Wertstoffhof / Altstoffannahme Kapellenstraße 22 63322 Rödermark Telefon: 0049 6074 911 719 Telefax: 0049 6074 911 333 E-Mail: finanzen-kbr@roedermark.de |
Mittwoch 13:00 - 16:00 Freitag 13:00 - 16:00 Samstag 9:00 - 14:00 Abweichende Öffnungszeiten je nach Jahreszeit (siehe Internet) |
| Stadt Seligenstadt |
Bauhof / Wertstoffhof Am Eichwald 1 63500 Seligenstadt Telefon: 06182 877-410 Telefax: 06182 879-740 E-Mail: stadtwerke@seligenstadt.de Internet: www.seligenstadt.de |
Montag geschlossen Dienstag 10:00 - 16:00 Mittwoch 10:00 - 16:00 Donnerstag geschlossen Freitag 10:00 - 16:00 Samstag 10:00 - 16:00 |
Anlage 2: Benutzungsordnung für die Abfallentsorgungsanlagen
Soweit sich aus den Betriebsordnungen für die einzelnen Abfallentsorgungsanlagen nichts anderes ergibt, gelten nachfolgende Regelungen für die Benutzung der jeweiligen Anlage.
A.2.1 Grundsätzliche Bestimmungen
A.2.1.1 Der Zutritt zu den Anlagen ist nur nach vorheriger Anmeldung an der jeweiligen Pforte (dem Waagehaus) gestattet.
A.2.1.2 Die Anlieferer sind verpflichtet, sich mit den Unfallverhütungsvorschriften, Richtlinien und Sicherheitsregeln der Berufsgenossenschaften und der Unfallversicherungsträger vertraut zu machen.
A.2.1.3 Bei Betriebsstörungen in den Anlagen oder in den dazugehörigen Einrichtungen kann die Annahme von Abfällen sofort eingestellt werden.
A.2.1.4 Das Betriebspersonal ist befugt, Abfälle zu untersuchen und auch nach der Entladung zurückzuweisen. Die durch die Zurückweisung entstehenden Mehrkosten (Personal- und Geräteeinsatz) sind von dem Anlieferer zu erstatten.
A.2.1.5 Verstöße gegen die Betriebsordnung berechtigen zur Annahmeverweigerung der Abfälle.
A.2.1.6 Mit dem Entladen gehen die nicht zurückgewiesenen Abfälle in das Eigentum des Betreibers über. Die Entnahme von Gegenständen jeglicher Art aus den Abfällen ist untersagt.
A.2.1.7 Kein Eigentumsübergang entsteht bei allen ausgeschlossenen Abfällen (siehe Ziffer 1.2) sowie bei solchen, die allein oder in Verbindung mit anderen Stoffen eine Gefahr für die Anlage, das Bedienungspersonal oder die Umwelt darstellen.
A.2.1.8 Den Anweisungen der Bediensteten der Anlagen ist unbedingt Folge zu leisten.
A.2.1.9 Gebührenpflichtig für alle bei den Abfallentsorgungsanlagen angelieferten und von der Entsorgung nicht ausgeschlossenen Abfälle ist der Anlieferer. Mehrere Gebührenpflichtige haften als Gesamtschuldner. Die Gebührenpflicht entsteht mit der Anlieferung. Die Gebühr ist sofort zur Zahlung fällig (Barzahlung).
Für Gebührenpflichtige können auf Antrag Sammelgebühren-Bescheide ausgestellt
werden (Dauerkunden). Die beauftragte RMA kann die Teilnahme am Lastschrift- einzugsverfahren und/oder die Stellung von Sicherheiten verlangen.
A.2.2 Anlieferungs- und Abladebetriebe
A.2.2.1 Die Ladung der Fahrzeuge ist durch Netze oder Planen so zu sichern, dass Verunreinigungen der An- und Abfahrwege und der Anlagen vermieden werden. Nicht ausreichend gesicherte Ladungen können zurückgewiesen werden.
A.2.2.2 Der Anlieferungsschein/Auftrag gemäß Anlage 1 ist komplett auszufüllen.
A.2.2.3 Die Geschwindigkeit für alle Fahrzeuge darf zehn Kilometer pro Stunde (km/h) nicht überschreiten. Im Übrigen gelten die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung.
A.2.2.4 Sämtliche Anlieferungsfahrzeuge werden an bestimmte Entladestellen eingewiesen.
A.2.2.5 Der Aufenthalt von Personen hinter Fahrzeugen, ihren Aufbauten beziehungsweise hinter von ihnen aufgenommenen Behältern während des Öffnens von Entladeklappen und dergleichen ist untersagt.
A.2.2.6 Beschilderte Gefahrenzonen sind zu beachten.
A.2.2.7 Radbalken, Leitplanken, Schranken, Poller, Geländer und andere bauliche Einrichtungen dürfen nicht bestiegen werden.
A.2.2.8 Das Rückwärtsfahren innerhalb der Betriebsgelände sowie die Fahrzeugentladung regeln sich nach den gültigen Unfallverhütungsvorschriften.
A.2.2.9 Es wird keine Haftung für eine unfallfreie Entladung oder für sonstige Schäden an den Fahrzeugen und Aufbauten übernommen.
A.2.2.10 Die Entleerung der Fahrzeuge ist im Interesse einer zügigen Abfertigung schnellstmöglich und ohne unnötigen Aufenthalt an den Entladestellen durchzuführen.
A.2.2.11 Nach dem Abladen haben die Fahrzeuge unverzüglich das Gelände zu verlassen.
Anlage 3: Dienststellen
Folgende Dienststellen geben Auskünfte und Hinweise
A.3.1 Kreis Offenbach
Der Kreisausschuss
Fachdienst Umwelt
Werner-Hilpert-Straße 1
63128 Dietzenbach
Telefon: 06074 8180-4133 /-4106
Fax: 06074 8180-4910
E-Mail: umwelt@kreis-offenbach.de
oder: r.schliessmann@kreis-offenbach.de
Internet: www.kreis-offenbach.de
A.3.2 Rhein-Main Abfall GmbH (im Auftrag der entsorgungspflichtigen Gebietskörperschaften)
Ludwigstr. 44
63067 Offenbach am Main
Telefon: 069 80052-0
E-Mail: info@rmaof.de
Internet: www.rmaof.de
- Kontrolle und Überwachung der Abfallströme und der satzungsgemäßen Entsorgung / Verwertung andienungspflichtiger Abfälle.
- Zuweisung / Disposition von Abfällen zu geeigneten Abfallentsorgungs- und Sortieranlagen.
- Beratung von Städten, Gemeinden, Firmen und Privatpersonen in allen Fragen der Vermeidung, Verwertung, Behandlung und Ablagerung von Abfällen und sonstigen Stoffen wie zum Beispiel Bauschutt und Erdaushub.
- Auskünfte zu Gebührenfragen / Unterstützung der Entsorgungspflichtigen bei der Erstellung von Gebührenbescheiden / Entgegennahme von Anregungen und Beschwerden hinsichtlich der Abfallentsorgung.
- Sonderabfall-Kleinmengensammlung gefährlicher Abfälle.
- Entsorgung von Elektro- und Elektroaltgeräten
A.3.3 Die Städte und Gemeinden des Kreises Offenbach (Adressen und Telefonnummern können den jeweiligen Internetseiten und "Müllkalendern" entnommen werden)
- Sammlung von Wertstoffen, Elektro- und Elektronikgeräten, Schadstoffen und Restmüll
- Sperrmüllabfuhr
- Ausgabe von Müllsäcken
- Sonderaktionen wie Weihnachtsbaumentsorgung, Häckseldienst für Gartenabfälle, Geschirrdienst für Großveranstaltungen und so weiter
- Adressen, Telefonnummern und weitere Hinweise können den jeweiligen Internetseiten und "Müllkalendern“ entnommen werden.
A.3.4 Regierungspräsidium Darmstadt
- Abteilung IV / DA Umwelt Darmstadt-
Dezernat 42
64278 Darmstadt
Tel.: 06151/12-0
E-Mail: poststelle@rpda.hessen.de
- Überwachung der Abfallentsorgung
- Erteilung von Einsammlungs- und Beförderungsgenehmigungen
- Genehmigung von Abfallentsorgungsanlagen
- Abfalleinstufung