Qualifizierung und Zertifizierung unserer Tagespflegepersonen
Kindertagespflegepersonen im Kreis Offenbach verfügen über eine anerkannte Grundqualifizierung gemäß den jeweils geltenden gesetzlichen Vorgaben. Diese kann je nach Zeitpunkt der Qualifizierung nach unterschiedlichen Qualifizierungsstandards, beispielsweise dem Qualifizierungshandbuch (QHB), erfolgt sein. Durch verschiedene Fortbildungsangebote werden sie in Ihrer stetigen Weiterentwicklung unterstützt und begleitet.
Die Fachberatung überprüft zudem die persönliche, fachliche und räumliche Eignung. Erst wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, wird eine Pflegeerlaubnis nach § 43 Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) für fünf Jahre durch den öffentlichen Jugendhilfeträger ausgestellt.
Auch danach werden die Kindertagespflegepersonen weiterhin durch die Fachberatung begleitet und unterstützt, sodass die Qualität der Betreuung kontinuierlich gefördert wird.