Rechtshinweise

Der Kreis Offenbach ist dem Gleichheitsgrundsatz verpflichtet. In einzelnen Fällen wurde aus Gründen der besseren Lesbarkeit  in Texten und Dokumenten die männliche Form gewählt, dennoch beziehen sich die Angaben auf Angehörige beider Geschlechter.

Aufsichtsbehörde

Aufsichtsbehörde des Kreises Offenbach ist das Regierungspräsidium Darmstadt, Luisenplatz 2, 64283 Darmstadt.

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