Richtlinien über die Annerkennung bürgerschaftlichen Engagements durch den Kreis Offenbach

  1.  Besondere Verdienste im Bereich des ehrenamtlichen Engagements werden vom Kreis Offenbach durch Verleihung einer Urkunde gewürdigt. Mit der Urkunde wird eine Ehrennadel überreicht.
  2.  Diese Auszeichnung können Personen erhalten, die mindestens zehn Jahre ehrenamtlich tätig waren und dieser Auszeichnung würdig sind. Tätigkeiten in verschiedenen Bereichen und zu verschiedenen Zeiten können zusammengefasst werden.
  3.  Vorschläge für diese Auszeichnung sind an den Kreisausschuss des Kreises Offenbach zu richten. Vorschlagsberechtigt sind die Mitglieder der Kreisorgane und der Kommunalorgane sowie die Fachverbände aus den Bereichen Sport, Kultur, Soziales, Rettungsdienste, Migranten et cetera. Für die Anträge sind Vordrucke zu verwenden; sie sind ausführlich zu begründen. Anträge von Vereinen sind über den jeweiligen Fachverband vorzulegen.
  4.  Um die Wertigkeit hervorzuheben, kann die Auszeichnung höchstens an zehn Personen jährlich verliehen werden. Die Verleihung ist vom Kreisausschuss zu beschließen. Die Übergabe der Auszeichnung soll grundsätzlich am 5. Dezember, dem Tag des Ehrenamtes, vorgenommen werden.

Dietzenbach, den 7. Mai 2007

Für den Kreisausschuss des Kreises Offenbach

Peter Walter
Landrat

07.05.2007