Richtlinien für die Gewährung von Zuwendungen für Veröffentlichungen aus dem Bereich Geschichts- und Heimatpflege durch den Kreis Offenbach

1. Förderungsmittel können von

a) Geschichts- und Heimatvereinen,

b) Privatpersonen,

c) Bürgervereinigungen

in Anspruch genommen werden.

2. Die Beihilfe soll insbesondere für Veröffentlichungen gewährt werden, die sich mit historisch-lokalen Untersuchungen befassen und die Entwicklung der Kreisgemeinden zum Gegenstand haben.

Die Zuwendung soll im Einzelfall höchstens 5.000,00 Euro betragen, wobei 30 Prozent der entstandenen und nachgewiesenen Gesamtkosten nicht überschritten werden sollen. Voraussetzung für eine Bezuschussung ist, dass die betreffende Stadt/Gemeinde die Publikation im angemessenen Rahmen, mindestens aber in gleicher Höhe wie der Kreis, fördert. Eine Zuwendung kann nur für im Bewilligungsjahr herausgegebene Veröffentlichungen bereitgestellt werden.

3. Über die Vergabe der Fördermittel entscheidet das zuständige Amt der Kreisverwaltung. Der Kreisausschuss ist jährlich über die bewilligten Zuwendungen zu unterrichten.

4. Anträge sind schriftlich mit Kosten- und Finanzierungsplan beim

Haus des Lebenslangen Lernens

Förderung des Ehrenamtes, Sport und Kultur

Frankfurter-Straße 160-166

63303 Dreieich

E-Mail: ehrenamt@kreis-offenbach.de

einzureichen. Den Anträgen ist eine Stellungnahme der Stadt- oder Gemeindeverwaltung beizufügen.

Beschlossen in der Kreistagssitzung vom 5. September 2001.

Für die Richtigkeit:

Marcel Subtil Leitung


05.01.2001