Satzung über die Bildung von Schulbezirken für Schulen des Kreises Offenbach

Aufgrund der §§ 5 und 30 Nummer 5 Hessische Landkreisordnung (HKO) in der Fassung vom 1. April 2005 aus dem Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen (GVBl. I Satz 183), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 20. Dezember 2015 (GVBl. I Satz 618) in Verbindung mit § 143 Absatz 1 des Hessischen Schulgesetzes in der Fassung vom 30. Juni 2017 (GVBl. I Satz 150), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 1. Mai 2018 (GVBl. Satz 82) hat der Kreistag des Kreises Offenbach in seiner Sitzung am 9. April 1998 die nachfolgende Satzung über die Bildung von Schulbezirken für Schulen des Kreises Offenbach, zuletzt geändert am 11. Februar 2026, beschlossen:

                                                                                                                               Artikel 1

Für jede Grundschule ist nach § 143 des Hessischen Schulgesetzes in Verbindung mit den §§ 5 und 30 Nummer 5 Hessische Landkreisordnung (HKO) ein Schulbezirk durch Satzung des Schulträgers zu bilden. Die Satzung bedarf der Zustimmung des Staatlichen Schulamtes.

Benachbarte Schulbezirke können sich überschneiden. Das Staatliche Schulamt oder der Schulträger legen bei Bedarf im Einvernehmen miteinander für die im Überschneidungsgebiet lebenden Schülerinnen und Schüler die jeweils zuständige Schule fest.

                                                                                                                               Artikel 2

Für die Grundschulen im Kreis Offenbach gelten nachstehende Schulbezirke: 

Dietzenbach

1.1 Astrid-Lindgren-Schule                    

Die im Stadtteil Steinberg nördlich der Raiffeisenstraße (ausschließlich), des Gustav- Heinemann- Rings

(Straßenmitte) und des Sachsenwegs (ohne Südseite) gelegenen Wohngebiete sowie der Wertheimer Weg

und der Marktheidenfelder Weg.

Überschneidungsgebiete

Der Teilbereich südlich des Stiergrabens wird als Überschneidungsgebiet zur Regenbogenschule

ausgewiesen.

1.2 Aueschule

Alle zwischen Raiffeisenstraße beidseitig, Straßenmitte Offenbacher Straße, Lindenstraße (ausschließlich) und Straßenmitte Brunnenstraße gelegenen Wohngebiete sowie der Mespelbrunner Weg.

Überschneidungsgebiete

Der Teilbereich zwischen Raiffeisenstraße, Offenbacher Straße und Frankfurter Straße (einschließlich) wird als Überschneidungsgebiet zur Sterntalerschule ausgewiesen.

Der Teilbereich zwischen Westendstraße (einschließlich), Frankfurter Straße, Lindenstraße (beide ausschließlich) und Straßenmitte Brunnenstraße wird als Überschneidungsgebiet zur Dietrich-Bonhoeffer-Schule ausgewiesen.

1.3 Dietrich-Bonhoeffer-Schule

Alle südlich  der Straßenmitte  Brunnenstraße und Lindenstraße beidseitig, Babenhäuser Straße, Teilstück Bahnhofstraße und Ober- Rodener Straße (jeweils Straßenmitte) gelegenen Wohngebiete sowie der Lohrer Weg.

Überschneidungsgebiete

Der Teilbereich zwischen Straßenmitte Brunnenstraße, Hainer Pfad, Teilstück Lindenstraße, Bergstraße, Rathenaustraße, Bahnhofstraße (alle einschließlich) und Straßenmitte Babenhäuser Straße wird als Überschneidungsgebiet zur Aueschule ausgewiesen.

1.4 Regenbogenschule

Alle zwischen Südseite Sachsenweg, Gustav-Heinemann-Ring (Straßenmitte), Am Stadtpark (einschließlich) und östlich der Offenbacher Straße bis zur Straßenmitte Velizystraße gelegenen Wohngebiete sowie der Rohrbrunner Weg.

Überschneidungsgebiete

Der Teilbereich zwischen Offenbacher Straße, Sachsenweg und Theodor-Heuss-Ring (ohne Südseite) wird als Überschneidungsgebiet zur Astrid-Lindgren-Schule ausgewiesen. Ebenso der Teilbereich zwischen Offenbacher Straße, Gustav-Heinemann-Ring (jeweils Straßenmitte) und Am Stadtpark (einschließlich).

Der Teilbereich zwischen Straßenmitte Velizystraße und Offenbacher Straße, Teilstück Am Bieberbach, Carl-Ulrich-Straße (beide einschließlich) und Bahnlinie wird als Überschneidungsgebiet zur Sterntalerschule ausgewiesen.

1.5 Sternentalerschule

Alle zwischen Straßenmitte Velizystraße, Straßenmitte Offenbacher Straße sowie Babenhäuser Straße, Teilstück Bahnhofstraße und Ober- Rodener Straße (jeweils Straßenmitte) gelegenen Wohngebiete mit Ausnahme des Wertheimer Weges, Marktheidenfelder Weges, Rohrbrunner Weges, Mespelbrunner Weges und Lohrer Weges.

Überschneidungsgebiete

Der Teilbereich zwischen Straßenmitte Offenbacher Straße, Straßenmitte Velizystraße, begrenzt im Osten durch die Kronberger Straße und den Aschaffenburger Weg (beide ausschließlich) sowie im Süden durch die Rodgaustraße (ausschließlich), wird als Überschneidungsgebiet zur Aueschule ausgewiesen.

Der Teilbereich zwischen Straßenmitte Velizystraße, Bad Homburger Straße, Laufacher Straße, Brückenwiesenweg , Aschaffenburger Straße und Kronberger Straße (alle Straßen und Teilstücke einschließlich) wird als Überschneidungsgebiet zur Regenbogenschule ausgewiesen.

Dreieich

2.1 Wingertschule                   

Stadtteil Offenthal

2.2 Karl-Nahrgang-Schule

Stadtteil Götzenhain sowie die aus dem Stadtteil Dreieichenhain westlich angrenzenden Straßen bis einschließlich Geißberg.

2.3 Ludwig-Erk-Schule

Stadtteil Dreieichenhain mit Ausnahme des Gebietes östlich des Geißberges (Geißberg ebenfalls ausschließlich).

2.4 Grundschule am Hengstbach                

Aus dem Stadtteil Sprendlingen: Das Gebiet südlich der Schubertstraße, Beethovenstraße und des Teilstücks Joinviller Straße (alle ausschließlich) bis Auestraße; Auestraße, Pestalozzistraße und Auf der Schulwiese (alle ausschließlich) sowie das Gebiet südlich davon.

Überschneidungsgebiete

Der Bereich südlich der Pestalozzistraße und Auf der Schulwiese, im Westen begrenzt durch Hauptstraße und Darmstädter Straße wird als Überschneidungsgebiet zur Erich-Kästner-Schule ausgewiesen.

2.5 Erich-Kästner-Schule

Aus dem Stadtteil Sprendlingen: Südlich der Ulmenstraße, Maybachstraße und der Max-Planck-Straße gelegene Wohngebiete (ausschließlich dieser Straßen), im Süden begrenzt durch den Schulbezirk der Grundschule am Hengstbach.

Überschneidungsgebiete

Der Teilbereich zwischen Ulmenstraße, Teilstück Frankfurter Straße (ausschließlich) und Westend-straße (einschließlich) wird als Überschneidungsgebiet zur Gerhart-Hauptmann-Schule ausgewiesen.

Der Teilbereich zwischen Frankfurter Straße, Karlstraße und Am Schlagsbach (alle ausschließlich) begrenzt durch die Pestalozzistraße und Auf der Schulwiese wird als Überschneidungsgebiet zur Grundschule am Hengstbach ausgewiesen.

2.6 Gerhart-Hauptmann-Schule

Ulmenstraße, Maybachstraße, Max-Planck-Straße und nördlich dieser Straßen gelegene Wohngebiete im Stadtteil Sprendlingen.

Überschneidungsgebiete

 

Der Teilbereich nördlich der Ulmenstraße, Maybachstraße und Max-Planck-Straße, im Westen begrenzt durch das Teilstück Frankfurter Straße, Teilstück Am Wilhelmshof und Am Schäferpfad (alle einschließlich) wird als Überschneidungsgebiet zur Erich Kästner-Schule ausgewiesen.

2.7 Selma-Lagerlöf-Schule

Stadtteil Buchschlag der Stadt Dreieich und Stadtteil Zeppelinheim der Stadt Neu-Isenburg.

Hainburg

4.1 Johannes-Gutenberg-Schule Ortsteil Hainstadt
4.2 Johannes-Kepler-Schule Ortsteil Klein-Krotzenburg

Heusenstamm

5.1 Adalbert-Stifter-Schule

Östliches Stadtgebiet der Kernstadt Heusenstamm, begrenzt durch die Bahnlinie.

Überschneidungsgebiet           

zur Matthias-Claudius-Schule

Der Teilbereich zwischen Frankfurter Straße ab Kreisel und das gesamte Gebiet östlich des Nieder Röder Wegs in Richtung Süden und der Straße „An den Herrnäckern“ (alle einschließlich) sowie einschließlich der Straßen Ginsterweg und Am Goldberg im Nordosten wird als Überschneidungsgebiet zur Matthias-Claudius-Schule ausgewiesen.

Überschneidungsgebiet           

zur Otto-Hahn-Schule

Der Teilbereich im Süden des Stadtgebietes begrenzt durch Hans-Hemberger-Straße, Eisenbahnstraße (beide einschließlich), Friedrich-Ebert-Straße (südliche Straßenseite einschließlich) sowie Im Wiesenring, Im Sommerfeld, Im Sporken und Im Hohen Gewann (alle einschließlich) wird als Überschneidungsgebiet zur Otto-Hahn-Schule ausgewiesen.

5.2 Otto-Hahn-Schule

Gebiet westlich der Bahnschienen. Die Grenze verläuft entlang der Stettiner Straße (ausschließlich), Berliner Straße in Richtung Norden (ausschließlich), Leibnizstraße (ausschließlich), Ringstraße in südöstlicher Richtung bis Goethestraße (ausschließlich), Erzberger Straße, Schönbornstraße und Hohebergstraße in nördlicher Richtung (alle ausschließlich)

Überschneidungsgebiet           

zur Adalbert-Stifter-Schule

Der Teilbereich, der begrenzt wird durch die Hohebergstraße, Schillerstraße in Richtung Süden sowie der Ringstraße in Richtung Hohebergstraße (jeweils einschließlich), wird als Überscheidungsgebiet zur Adalbert-Stifter-Schule ausgewiesen.

Überschneidungsgebiet

zur neuen Grundschule

Der Teilbereich Herderstraße und weiter bis zur Einmündung Alter Gravenbrucher Weg sowie Berliner Straße in nördlicher Richtung, Leibnizstraße (alle ausschließlich) bis einschließlich Schweizer Straße wird als Überschneidungsgebiet zur neuen Grundschule ausgewiesen.

5.3 Neue Grundschule

Gebiet nordwestlich der Bahnschienen. Die Grenze verläuft entlang der Stettiner Straße, Berliner Straße in Richtung Norden, Leibnizstraße, Ringstraße bis Goethestraße, Erzberger Straße in Richtung Norden, Schönbornstraße in Richtung Osten bis zu den Bahnschienen (alle einschließlich).

Überschneidungsgebiet

sowohl zur Otto-Hahn-, als auch zur Adalbert-Stifter-Schule

Der Teilbereich zwischen Frankfurter Straße samt Siedlungsstraße, Jahnstraße, Hohebergstraße, Schönbornstraße, Erzbergerstraße, Goethestraße und Ringstraße in Richtung Norden (alle einschließlich) wird als Überschneidungsgebiet sowohl zur Otto-Hahn- als auch zur Adalbert-Stifter-Schule ausgewiesen.

5.4 Matthias-Claudius-Schule

Stadtteil Rembrücken.

Langen

6.1 Albert-Schweitzer-Schule                      

Der Schulbezirk umfasst das Westliche Stadtgebiet unterhalb dem Schulbezirk der 6.Grundschule begrenzt durch die Siemensstraße, Triftstraße, Pittlerstraße, Am weißen Stein (alle einschließlich).
Östlich der Bahnschiene umfasst der Schulbezirk die Südliche Ringstraße (einschließlich), bis Ecke Walter Rietigstraße, dieser südlich entlang folgend, weiter östlich entlang der Gerhart-Hauptmann-Straße, südlich weiter auf Goethestraße (alle einschließlich) bis zur Straße An der rechten Wiese Hausnummer 2 (ausschließlich).

Überschneidungsgebiete

Der Schulbezirk östlich der Bahnschiene, entlang der Südlichen Ringstraße (einschließlich), bis Ecke Walter Rietigstraße, dieser südlich entlang folgend, weiter östlich entlang der Gerhart-Hauptmann-Straße, südlich weiter auf Goethestraße (alle einschließlich) bis zur Straße An der rechten Wiese Hausnummer 2 (ausschließlich) wird als Überschneidungsgebiet zur Ludwig-Erk-Schule ausgewiesen.

6.2 Geschwister-Scholl-Schule


Der Schulbezirk befindet sich südlich vom Schulbezirk der Wallschule und verläuft im Norden vom Lutherplatz kommend entlang der Rheinstraße (einschließlich) über die Kreuzung Fahrgasse/Darmstädter Straße entlang der Dieburgerstraße (einschließlich).

Im Westen grenzt der Schulbezirk der Geschwister-Scholl-Schule an den Bezirk der Ludwig-Erk-Schule und verläuft vom Lutherplatz kommend entlang der Bahnstraße, südlich entlang der Mühlstraße (bis Nummer 54) bis Ecke Sehretstraße, weiter südlich auf Wilhelmstraße, weiter Richtung Osten entlang der Südlichen Ringstraße bis zur Darmstädter Straße und dieser weiter folgend Richtung Süden (ausschließlich).


Überschneidungsgebiete

Der Teilbereich zwischen Mühlstraße, Südliche Ringstraße, Darmstädter Straße (jeweils ausschließlich) und Rheinstraße (einschließlich) wird als Überschneidungsgebiet zur Ludwig-Erk-Schule und zur Wallschule ausgewiesen.

Überschneidungsgebiet

Der Teilbereich östlich der Darmstädter Straße, Südliche Ringstraße und Friedhofstraße wird als Überschneidungsgebiet zur Ludwig-Erk-Schule ausgewiesen.

6.3 Ludwig-Erk-Schule


Der Schulbezirk verläuft südlich vom Schulbezirk der Sonnenblumenschule entlang der Gartenstraße (einschließlich) bis zum Lutherplatz.
Vom Lutherplatz kommend verläuft die Grenze weiter Richtung Süden entlang der Mühlstraße bis Ecke Sehretstraße, weiter südlich auf Wilhelmstraße, weiter Richtung Osten entlang der Südlichen Ringstraße bis zur Darmstädter Straße (alle einschließlich).

Im Westen verläuft der Schulbezirk angrenzend an den Schulbezirk der 6. Grundschule und Albert-Schweitzer-Schule entlang der Friedrichstraße (einschließlich), Südliche Ringstraße, Walter-Rietig-Straße, Gerhart-Hauptmann-Straße, Goethestraße (alle ausschließlich) bis zur Straße An der Rechten Wiese Hausnummer 2 (einschließlich).


Überschneidungsgebiet

Der Bereich zwischen Egelsbacher Straße, Südlicher Ringstraße und Darmstädter Straße wird als Überschneidungsgebiet zur Geschwister-Scholl-Schule ausgewiesen.

Überschneidungsgebiet Der Bereich zwischen Südlicher Ringstraße, An der Rechten Wiese, Goethestraße, Gerhart-Hauptmann-Straße, Walter-Rietig-Straße wird als Überschneidungsgebiet zur Albert-Schweitzer-Schule ausgewiesen.

6.4 Wallschule

Nordöstliches Stadtgebiet.

Die Grenze verläuft entlang der Straßenmitte Nördliche Ringstraße bis zur Nordendstraße, sodann entlang der Nordendstraße (ausschließlich), Gartenstraße (ausschließlich) bis zum Lutherplatz.Von dort verläuft die Grenze weiter Richtung Osten entlang der Rheinstraße (ausschließlich), Dieburger Straße (ausschließlich) bis zur Ecke Südliche Ringstraße.

Der Schulbezirk der Wallschule umfasst zudem das Gebiet nördlich der B486 (Asklepios-Klinik).

Überschneidungsgebiete

Der Teilbereich zwischen Nordendstraße, Gartenstraße bis Ecke Heinrichstraße (jeweils ausschließlich), Taunusstraße und Straßenmitte Nördliche Ringstraße (jeweils einschließlich) wird als Überschneidungsgebiet zur Sonnenblumenschule und zur Ludwig-Erk-Schule ausgewiesen.

6.5 Sonnenblumenschule


Der Schulbezirk umfasst das Gebiet östlich der 6. Grundschule und verläuft entlang der Elisabethenstraße (ausschließlich) bis zur Westendstraße Nummer 44 (einschließlich). Dieser entlang Richtung Westen folgend (Straßenmitte) bis zur Bahnhofsanlage. Danach östlich entlang der Mörfelder Landstraße, Südliche Ringstraße (einschließlich), nördlich entlang des Sandwegs, Friedrichstraße, östlich weiter auf Gartenstraße (ausschließlich) bis zur Nordendstraße (einschließlich) weiter östlich auf der Nördlichen Ringstraße (Straßenmitte) und damit begrenzt durch den Schulbezirk der Ludwig-Erk-Schule und der Wallschule.


Überschneidungsgebiete

Der Teilbereich östlich der Elisabethenstraße, entlang der Elbestraße weiter auf Annastraße bis zur Hans-Kreiling-Allee endend in der B486 wird als Überschneidungsgebiet zur
6. Grundschule ausgewiesen.

Überschneidungsgebiete

Das Gebiet südlich der Westendstraße und westlich der Elisabethenstraße wird als Überschneidungsgebiet zur Ludwig-Erk-Schule und zur 6.Grundschule ausgewiesen.

6.6 6. Grundschule Langen

Der Schulbezirk der neuen Grundschule umfasst das nordwestliche Stadtgebiet bis zur Siemensstraße, Triftstraße, Pittlerstraße, Am weißen Stein, (alle ausschließlich) begrenzt durch die Bahnlinie. Östlich verläuft die Grenze vom Bahnhof kommend, östlich entlang der Westendstraße (ausschließlich) bis zur Elisabethenstraße (einschließlich). Dieser Richtung Norden folgend, die Römerstraße kreuzend bis zur B486.

Überschneidungsgebiet Das nordwestliche Stadtgebiet bis zur Siemensstraße, Triftstraße, Pittlerstraße, Am weißen Stein, (alle ausschließlich) begrenzt durch die Bahnlinie
wird als Überschneidungsgebiet zur Albert-Schweitzer-Schule ausgewiesen.
Überschneidungsgebiet

Das Gebiet östlich der Bahnlinie im Norden begrenzt durch die Weserstraße wird als Überschneidungsgebiet zur Sonnenblumenschule ausgewiesen.

Mainhausen

7.1 Anna-Freud-Schule                 

Ortsteil Mainflingen

7.2 Käthe-Paulus-Schule

Ortsteil Zellhausen

Mühlheim

8.1 Goetheschule
                 

Westliche Stadtgrenze vom Main her bis einschließlich Rumpenheimer Straße zur Schnittlinie Albertstraße (jedoch ohne diese und ohne Bieberer Straße) bis zur Beethovenstraße und Hoffmannstraße (beide eingeschlossen); nördlich entlang der Bahnlinie bis zum Wasserturm, Ludwigstraße und diese in Fortsetzung nach Norden durch den Neubaubereich bis zum Main.

Überschneidungsgebiete

Das Gebiet südlich der Friedensstraße (ausschließlich) wird als Überschneidungsgebiet zur Markwaldschule ausgewiesen.

8.2 Markwaldschule

Östliche Begrenzung: Spessartstraße (ausschließlich);

westliche Begrenzung: Bieberer Str. (ausschließlich);

nördliche Begrenzung: Bahnlinie;

südliche Begrenzung: Wald der Markwaldsiedlung.

8.3 Rote-Warte-Schule

Gebiet westlich des Einzugsbereichs der Goetheschule und der Markwaldschule (insbesondere Rote-Warte-Siedlung).

8.4 Geschwister-Scholl-Schule             

Das Gebiet östlich der Schulbezirke der Goethe- und Markwaldschule (insbesondere Stadtteil Dietesheim).

Überschneidungsgebiete

Das Gebiet südlich der Dietesheimer Straße (Straßenmitte) begrenzt durch Dürer-Straße, Pestalozzistraße und Rittelsweg (einschließlich) wird als Überschneidungsgebiet zur Goetheschule ausgewiesen.

8.5 Brüder-Grimm-Schule

Stadtteil Lämmerspiel.

Neu-Isenburg

9.1 Albert-Schweitzer-Schule                   

Gebiet östlich Frankfurter Straße (diese einschließlich), im Süden begrenzt durch den Schulbezirk der Grundschule Buchenbusch.

Überschneidungsgebiet

Der Teilbereich zwischen Frankfurter Straße, Wilhelmstraße, Herzogstraße, Ernst-Reuter-Straße, Am Trieb und Offenbacher Straße (jeweils einschließlich) wird als Überschneidungsgebiet zur Grundschule Buchenbusch ausgewiesen.

9.2 Grundschule Buchenbusch                       

Gebiet östlich der Hans-Böckler-Straße (Straßenmitte), Carl-Ulrich-Straße, Frankfurter Straße, Peterstraße, Herzogstraße, Albert-Einstein-Straße, St. Florianstraße und Friedhofstraße (alle einschließlich).

Überschneidungsgebiete

Der Teilbereich zwischen Hans-Böckler-Straße (Straßenmitte), Carl-Ulrich-Straße, Frankfurter Straße, Hugenottenallee und Dornhofstraße (jeweils einschließlich) wird als Überschneidungsgebiet zur Hans-Christian-Andersen-Schule ausgewiesen.

Der Teilbereich zwischen Frankfurter Straße, Peterstraße, Herzogstraße, Albert-Einstein-Straße, St. Florianstraße und Friedhofstraße wird als Überschneidungsgebiet zur Albert-Schweitzer-Schule ausgewiesen.

9.3 H.-Chr.-Andersen-Schule

Gebiet Wilhelm-Leuschner-Straße, Carl-Ulrich-Straße, Frankfurter Straße (alle ausschließlich).

Überschneidungsgebiete

Der Teilbereich zwischen Hugenottenallee (Straßenmitte), Friedrichstraße (einschließlich) und Frankfurter Straße und wird als Überschneidungsgebiet zur Albert-Schweitzer-Schule ausgewiesen.

Der Teilbereich zwischen Hugenottenallee (Straßenmitte), Carl-Ulrich-Straße und Wilhelm-Leuschner-Straße wird als Überschneidungsgebiet zur Wilhelm-Hauff-Schule ausgewiesen.

9.4 Wilhelm-Hauff-Schule

Gebiet westlich Wilhelm-Leuschner-Straße (einschließlich) und Hans-Böckler-Straße (Straßenmitte).

Überschneidungsgebiet

Der Teilbereich zwischen Wilhelm-Leuschner-Straße, Carl-Ulrich-Straße und Goethestraße (jeweils Straßenmitte) wird als Überschneidungsgebiet zur Hans-Christian-Andersen-Schule ausgewiesen.

9.5 Ludwig-Uhland-Schule

Stadtteil Gravenbruch.

Obertshausen

10.1 Waldschule              

Stadtteil Hausen.

10.2 Sonnentauschule

Der südliche Teil des Stadtteiles Obertshausen einschließlich Beethovenstraße, Straßenmitte Heusenstammer Straße zwischen Rembrücker Weg und Wilhelmstraße, Straßenmitte Bahnhofstraße und Schönbornstraße bis zur B 448.

Zum Schulbezirk gehört außerdem die Bieberer Straße.

Überschneidungsgebiet

Die Beethovenstraße und die Bieberer Straße werden als Überschneidungsgebiet zur Josef-von-Eichendorff-Schule ausgewiesen.

10.4 Joseph-von-Eichendorff-Schule                    

Aus dem  Stadtteil  Obertshausen  das Gebiet nördlich der Beethovenstraße, Straßenmitte Heusenstammer Straße zwischen Beethovenstraße und Waldstraße, Straßenmitte Bahnhofstraße und Schönbornstraße bis zur B 448.

Aus dem Schulbezirk ausgegliedert ist die Bieberer Straße.

Überschneidungsgebiet

Der Teilbereich zwischen Beethovenstraße, Bieberer Straße bis Anton-Bruckner-Straße / Amselweg (einschließlich) wird als Überschneidungsgebiet zur Sonnentauschule ausgewiesen.

Rodgau

11.1 Carl-Orff-Schule                   

Der südliche Bereich des Stadtteils Hainhausen zwischen Brüder-Grimm-Straße und Grafenbergerstraße (jeweils ausschließlich) und Ernst-Reuter-Straße (beidseitig); im Stadtteil Jügesheim östlich entlang der Rodau bis  Alter Weg, Weiskircher Straße, Hochstädter Straße (jeweils beidseitig), der östlichen Seite der Ludwigstraße und Dudenhöfer Straße bis Haingrabenstraße und Otto-Hahn-Straße (jeweils einschließlich).

Überschneidungsgebiete

Der südliche Bereich des Stadtteils Hainhausen zwischen Brüder-Grimm-Straße und Grafenberger Straße (jeweils ausschließlich) und Ernst-Reuter Straße (beidseitig) wird als Überschneidungsgebiet zur Münchhausenschule ausgewiesen.

Überschneidungsgebiete

Der südliche Bereich des Stadtteils Hainhausen westlich der Bahnschienen (entstehendes Neubaugebiet) zwischen Brüder-Grimm-Straße (ausschließlich) im Norden und einer gedachten Linie auf der Höhe Ernst-Reuter-Straße westlich der Bahnschienen wird ebenso als Überschneidungsgebiet zur Wilhelm-Busch-Schule ausgewiesen wie der Bereich östlich der Bahnschienen beginnend südlich der Wilhelm-Leuschner-Straße (ausschließlich) bis Ernst-Reuter-Straße (einschließlich) und östlich begrenzt durch die Rodau.

11.2 Wilhelm-Busch-Schule

Stadtteil Jügesheim südlich der Ernst-Reuter-Straße (ausschließlich), entlang der westlichen Seite der Rodau, Alter Weg und Hochstädter Straße (jeweils ausschließlich), einschließlich der westlichen Seite Ludwigstraße und Dudenhöfer Straße, Haingraben-straße und Otto-Hahn-Straße (jeweils ausschließlich).

Überschneidungsgebiete

Der Teilbereich zwischen Haingrabenstraße, Otto-Hahn-Straße (jeweils ausschließlich) und Kreisquerverbindung, westlich begrenzt durch die Dudenhöfer Straße (Straßenmitte) wird als Überschneidungsgebiet zur Carl-Orff-Schule ausgewiesen.

11.3 Freiherr-vom-Stein-Schule                                     

Stadtteil Dudenhofen.

11.4 Gartenstadtschule

Aus dem Stadtteil Nieder-Roden die nördlich der Bahnlinie gelegenen Wohngebiete, begrenzt durch die Rodgau-Ringstraße im Westen. Östlich verläuft die Grenze ab Bahnhof entlang der Frankfurter Straße, Nordendstraße, Potsdamer Straße, Breslauer Straße (jeweils ausschließlich) bis Leipziger Ring, Chemnitzer Straße (einschließlich).

11.5 Schule am Bürgerhaus

Aus dem Stadtteil Nieder-Roden die südlich der Bahnlinie, und im Norden ab Bahnhof die östlich der Linie Frankfurter Straße bis Hausnummer 64 beziehungsweise 73, Nordendstraße, Potsdamer Straße, Breslauer Straße (jeweils einschließlich) bis Leipziger Ring, Chemnitzer Straße (ausschließlich) liegenden Wohngebiete sowie die Siedlung Rollwald.

11.6 Münchhausen-Schule

Stadtteil Weiskirchen und Stadtteil Hainhausen bis Brüder-Grimm-Straße und Grafenberger Straße (jeweils einschließlich) bis Wilhelm-Leuschner Straße.

Rödermark

12.1 Trinkbornschule

Stadtteil Ober-Roden.

12.2 Schule an den Linden

Stadtteil Urberach.

Seligenstadt

13.1 Alfred-Delp-Schule                   

Stadtteil Froschhausen.

13.2 Konrad-Adenauer-Schule

Nördliches Stadtgebiet der Kernstadt Seligenstadt.
Die südliche Grenze verläuft entlang Im Griesgrund, Trieler Ring, Haydnstraße, Kortenbacher Weg, Frankfurter Straße, Grabenstraße, Jahnstraße (alle einschließlich).

Überschneidungsgebiet

Der Teilbereich südlich des Kortenbacher Wegs wird als Überschneidungsgebiet zur neuen Grundschule ausgewiesen.

13.3 Emma-Schule

Gebiet südlich des Einzugsbereichs der Konrad-Adenauer-Schule.

Überschneidungsgebiet

Der Teilbereich östlich der Grabenstraße und Einhardstraße, südlich begrenzt durch die Bahnhofstraße / Palatiumstraße (beide einschließlich) wird als Überschneidungsgebiet zur Konrad-Adenauer-Schule ausgewiesen.

13.4 Walinusschule

Stadtteil Klein-Welzheim.

                                                                                                                               Artikel 3

Die Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.