Veröffentlichungen Geschichts- & Heimatpflege
Förderungsvoraussetzungen
Förderungsmittel können in Anspruch genommen werden von
-
- Geschichts- und Heimatvereinen,
- Privatpersonen,
- Bürgervereinigungen
Voraussetzung für eine Bezuschussung ist, dass die betreffende Stadt beziehungsweise Gemeinde die Publikation im angemessenen Rahmen, mindestens aber in gleicher Höhe wie der Kreis, fördert. Eine Zuwendung kann nur für im Bewilligungsjahr herausgegebene Veröffentlichungen bereit gestellt werden.
Antragstellung
Anträge sind schriftlich mit Kosten- und Finanzierungsplan einzureichen bei dem Bereich Förderung des Ehrenamtes, Sport und Kultur. Den Anträgen ist eine Stellungnahme der Stadt- beziehungsweise Gemeindeverwaltung beizufügen.
Gegenstand der Förderung
Veröffentlichungen, die sich mit historisch-lokalen Untersuchungen befassen und die Entwicklung der Kreisgemeinden zum Gegenstand haben.