Was gehört zu einer Anzeige?

    • Namen, Anschrift und Telefonnummer des Anzeigenden
    • möglichst genaue Angaben über das Produkt und/oder den betreffenden Betrieb
    • genaue Darstellung des Beschwerdegrundes

Wenn möglich Vorlage von

    • Kaufbelegen oder Quittungen
    • Zeugen

Sind Sie im Besitz des Lebensmittels oder Resten davon, können Sie es der Lebensmittelüberwachung übergeben.

Die Anzeige wird von dem zuständigen Lebensmittelkontrolleur aufgenommen und weiter bearbeitet. Natürlich können Anzeigen auch schriftlich per E-Mail oder Schreiben gemacht werden.