Was passiert mit der Anzeige?

Die Anzeige wird vom zuständigen Lebensmittelkontrolleur ausgewertet und verfolgt.

Er macht sich vor Ort ein Bild, informiert den Verantwortlichen des Betriebs mit der Anzeige und überprüft den Betrieb. Wenn von den Lebensmitteln noch welche vorhanden sind, werden Proben gezogen. Bei Gaststättenessen werden sowohl Proben von den Zutaten als auch von fertigen Gerichten entnommen.

Die Proben werden an das zuständige Untersuchungsamt geschickt und dort untersucht.

Stellt sich heraus, dass gesundheitsschädliche oder irreführende Lebensmittel verkauft wurden, können ein Bußgeldverfahren eingeleitet oder Strafanzeige gestellt werden.