Was sind die Anforderungen an einen Berufsbetreuer?
Fachlich
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- Einschlägige Berufsausbildung oder einschlägiges abgeschlossenes Hochschulstudium ist von Vorteil, beispielsweise Soziale Arbeit, Jura, Psychologie, Verwaltungsberufe und Pflegeberufe,
- wünwschenswert mehrjährige Berufspraxis,
- Grundkenntnisse in einschlägigen Rechtsgebieten, beispielsweise Betreuungsrecht, und die Motivation diese zu erweitern,
- Grundkenntnisse über Krankheitsbilder, beispielsweise Suchterkrankungen und psychische Erkrankungen.
Persönlich
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- Die Fähigkeit und Bereitschaft, andere Lebensanschauungen zuzulassen und eigene Vorstellungen und Ansichten zurückzustellen (§ 1901 Absatz 1, 2 und 3 BGB),
- professionelle Arbeitsorganisation, beispielsweise die Fähigkeit zu förmlichem Schriftverkehr und zu Dokumentation der Betreuungsarbeit, telefonische und persönliche Erreichbarkeit,
- eine selbstständige und lösungsorientierte Arbeitsweise,
- die Fähigkeit, auch in Krisen- und Konfliktsituationen zielgerichtet zu arbeiten und Entscheidungen zu treffen,
- Fähigkeit zur Empathie, Durchsetzungsvermögen, Rollenklarheit,
- ein aktuelles Führungszeugnis und die Auskunft aus dem aktuellen Schuldnerverzeichnis sind vorzulegen,
- die Bereitschaft zu einer mehrjährigen Übernahme von Betreuungen sollte bestehen. Eine Orientierung an der gängigen Überprüfungszeit von Betreuungen – derzeit sieben Jahre – wäre wünschenswert.