Was sind die Anforderungen an einen Berufsbetreuer?

Fachlich

    • Einschlägige Berufsausbildung oder einschlägiges abgeschlossenes Hochschulstudium ist von Vorteil, beispielsweise Soziale Arbeit, Jura, Psychologie, Verwaltungsberufe und Pflegeberufe,
    • wünwschenswert mehrjährige Berufspraxis,
    • Grundkenntnisse in einschlägigen Rechtsgebieten, beispielsweise Betreuungsrecht, und die Motivation diese zu erweitern,
    • Grundkenntnisse über Krankheitsbilder, beispielsweise Suchterkrankungen und psychische Erkrankungen.

Persönlich

    • Die Fähigkeit und Bereitschaft, andere Lebensanschauungen zuzulassen und eigene Vorstellungen und Ansichten zurückzustellen (§ 1901 Absatz 1, 2 und 3 BGB),
    • professionelle Arbeitsorganisation, beispielsweise die Fähigkeit zu förmlichem Schriftverkehr und zu Dokumentation der Betreuungsarbeit, telefonische und persönliche Erreichbarkeit,
    • eine selbstständige und lösungsorientierte Arbeitsweise,
    • die Fähigkeit, auch in Krisen- und Konfliktsituationen zielgerichtet zu arbeiten und Entscheidungen zu treffen,
    • Fähigkeit zur Empathie, Durchsetzungsvermögen, Rollenklarheit,
    • ein aktuelles Führungszeugnis und die Auskunft aus dem aktuellen Schuldnerverzeichnis sind vorzulegen,
    • die Bereitschaft zu einer mehrjährigen Übernahme von Betreuungen sollte bestehen. Eine Orientierung an der gängigen Überprüfungszeit von Betreuungen – derzeit sieben Jahre – wäre wünschenswert.