• 2,10 Euro - Außerbetriebsetzung internetbasiert (Nummer 224.2 Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr)
    0,60 Euro - Berichtigung der Erfassungsunterlagen für das Zentrale Fahrzeugregister in anderen Fällen (Nummer 125 Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr)

    2,70 Euro - insgesamt

    gegebenenfalls 2,60 Euro zusätzlich - Vorwegzuteilung von Erkennungsnummern an Fahrzeughalter, Fahrzeughändler oder Zulassungsdienste „Reservierung“ (Nummer 230 Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr)

  • Die reguläre Gebühr am Schalter beträgt zwischen 16,80 Euro und 19,40 Euro.