Welches Gericht ist zuständig?

Die Anregung beziehungsweise der Antrag zur Einrichtung einer Betreuung kann beim zuständigen Amtsgericht eingereicht werden und wird dann von der Abteilung Betreuungsgericht bearbeitet.

Im Kreis Offenbach sind folgende Amtsgerichte zuständig:

Amtsgericht Seligenstadt für Hainburg, Mainhausen, Rodgau, Seligenstadt

Amtsgericht Offenbach für Dietzenbach, Heusenstamm, Mühlheim, Neu-Isenburg, Obertshausen

Amtsgericht Langen für Dreieich, Egelsbach, Langen, Rödermark