Wer kann eine Betreuung übernehmen? (§ 1816 BGB)

Die Wünsche der betroffenen Person sind bei der Auswahl der rechtlichen Betreuungsperson zu berücksichtigen und die Betreuung sollte ehrenamtlich geführt werden. Die Betreuungsbehörde prüft und unterbereitet dem Betreuungsgericht eine geeignete Betreuungsperson. Zunächst wird geschaut, ob Angehörige oder Vertrauenspersonen die Betreuung übernehmen können. Auch die Bestellung mehrerer ehrenamtlicher Betreuungspersonen ist möglich.

Es können aber auch sozial engagierte Menschen eine ehrenamtliche Betreuung übernehmen.

mehr unter Ehrenamtliche Betreuung

Steht eine ehrenamtliche Betreuungsperson nicht zur Verfügung, kann auch eine berufsmäßige Betreuungsperson bestellt werden.

mehr unter Berufsmäßige Betreuung