Wie rege ich eine Betreuung an?
Grundsätzlich bedarf es keiner Schriftform um eine Betreuung beim Betreuungsgericht anzuregen. Hilfreich ist es aber, ein Formular zu nutzen, das die Amtsgerichte zur Verfügung stellen.
Grundsätzlich bedarf es keiner Schriftform um eine Betreuung beim Betreuungsgericht anzuregen. Hilfreich ist es aber, ein Formular zu nutzen, das die Amtsgerichte zur Verfügung stellen.