in der bebauten Ortslage

Fällantrag Schriftliche Anzeige bei der UNB (formlos, zum Beispiel per E-Mail)
Rechtslage BNatSchG Eingriffsregelung § 14, Artenschutz § 39 und § 44, gegebenenfalls Bebauungspläne
Hinweise Artenschutz immer und Fällzeitraum (1. Oktober bis 28. Februar) beachten