Sprungziele
Seiteninhalt

Terminbuchung in der Fahrerlaubnis

Für den Neuantrag einer Fahrerlaubnis wird benötigt:

    • ein gültiges Ausweisdokument
    • ein biometrisches Lichtbild
    • den ausgefüllten Antrag
    • einen Nachweis über die Erste Hilfe-Maßnahmen
    • einen Sehtest
    • bei einem Antrag BF 17 zusätzlich: Karteikartenabschriften der Fahrerlaubnisse der Begleiter.

Für die Umschreibung oder (Neu-)Ausstellung eines Führerscheins wird benötigt:

    • die bisherige Fahrerlaubnis
    • ein gültiges Ausweisdokument
    • ein biometrisches Passbild.

Darüber hinaus können weitere Unterlagen - je nach Dienstleistung - erforderlich sein. Diese Informationen können abgerufen werden:

Bitte beachten

Bei Anträgen auf Erteilung einer Fahrerlaubnis nach vorangegangenem Entzug oder für Akteneinsicht muss weiterhin ein individueller Termin mit der zuständigen Sachbearbeitung vereinbart werden. Hierzu kann die Adresse fahrerlaubnis@kreis-offenbach.de verwendet werden.

Wie funktioniert die Terminbuchung?

    1. Besuchen Sie die Onlineplattform zur Terminbuchung.
    2. Wählen Sie Ihr Anliegen aus. Sollten Sie mehrere Anliegen haben, buchen Sie bitte die entsprechende Anzahl, damit wir eine entsprechende Bearbeitungszeit berücksichtigen können.
    3. Bestätigen Sie die benötigten Unterlagen für den Termin.
    4. Klicken Sie einen freien Wunschtermin an.
    5. Füllen Sie das Formular aus.
    6. Sie erhalten einen Bestätigungslink per E-Mail. Diesen müssen Sie bestätigen.
    7. Anschließend erhalten Sie die Terminbestätigung per E-Mail. Diese müssen Sie unbedingt mitbringen - entweder digital auf dem Smartphone oder ausgedruckt.

Angebote ohne vorherige Terminvereinbarung

Für ausgewählte Dienstleistungen, deren Bearbeitung vor Ort nicht viel Zeit in Anspruch nimmt, sind spezielle Serviceschalter in der Führerscheinstelle eingerichtet, die ohne Termin besucht werden können. Geöffnet haben sie montags, dienstags und donnerstags, jeweils von 8:00 bis 12:00 Uhr sowie mittwochs von 13:00 bis 16:00 Uhr:

    • Antragsstellung auf Umstellung des Papierführerscheins auf die neuen EU-Kartenführerscheine
    • Aushändigung fertiger Führerscheine
    • Ausstellung internationaler Führerscheine