Zum Aktivieren des Google-Übersetzers bitte klicken. Wir möchten darauf hinweisen, dass nach der Aktivierung Daten an Google übermittelt werden. Mehr Informationen zum Datenschutz
Wer ein bisher nicht zugelassenes oder ein bisher in der Bundesrepublik zugelassenes, eventuell außer Betrieb gesetztes Fahrzeug ins Ausland ausführen möchten, benötigt dazu ein Ausfuhrkennzeichen.