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Verdienstorden der Bundesrepublik

Anerkennung für Verdienste um das Gemeinwohl

Allgemeines

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich.

Die meisten Auszeichnungen werden von Ministerpräsidenten, von einem Landes- oder Bundesminister, von Regierungspräsidenten oder einem Bürgermeister ausgehändigt. Der Bundespräsident überreicht das Bundesverdienstkreuz in wenigen Fällen persönlich, etwa aus Anlass des Tages der Deutschen Einheit und des Tages des Ehrenamtes.

Der Verdienstorden wird in acht verschiedenen Stufen verliehen. Als Erstauszeichnung wird im allgemeinen die Verdienstmedaille oder das Verdienstkreuz am Bande verliehen.

Verfahren

Jeder kann die Verleihung des Verdienstordens an einen anderen anregen. Die Ordensanregung ist formlos an die Staats- beziehungsweise Senatskanzlei des Bundeslandes zu richten, in dem der Auszuzeichnende wohnt. In Hessen ist die Ordensanregung formlos an den Kreis Offenbach, Förderung des Ehrenamtes, Sport und Kultur zu richten.

Rechtsgrundlagen

    • Gesetz über Titel, Orden und Ehrenzeichen vom 26. Juli 1957 (BGBl. I S. 844)
    • Erlass über die Stiftung des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland vom 7. September 1951 (BGBl. I S. 831)
    • Statut des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland vom 8. Dezember 1955 (BGBl. I S. 749)
    • Ausführungsbestimmungen zum Statut des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland vom 5. September 1983 (GMBl. 1983, S. 389)