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Gefahrgut

Gefährliche Stoffe sicher transportieren

Auf welchen Straßen gelangen Gefahrgüter durch das Kreisgebiet? Dies regelt die Allgemeinverfügung zur Fahrwegbestimmung nach § 35a Absatz 3 der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt.

Gefahrgutüberwachung