Gefahrgut
Gefährliche Stoffe sicher transportieren
Auf welchen Straßen gelangen Gefahrgüter durch das Kreisgebiet? Dies regelt die Allgemeinverfügung zur Fahrwegbestimmung nach § 35a Absatz 3 der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt.