Hessische Landtagswahl 2023
Wahl zum 21. Hessischen Landtag
Am Sonntag, 8. Oktober 2023, findet die Wahl zum 21. Hessischen Landtag statt. Die Städte und Gemeinden des Kreises Offenbach sind in drei Wahlkreise unterteilt, für die es einen gemeinsamen Wahlleiter gibt.
Zuordnung der einzelnen Städte und Gemeinden
Wahlkreis 44 – Offenbach Land I
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- Dreieich
- Egelsbach
- Langen
- Neu-Isenburg
Wahlkreis 45 – Offenbach Land II
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- Dietzenbach
- Heusenstamm
- Mühlheim am Main
- Obertshausen
Wahlkreis 46 – Offenbach Land III
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- Hainburg
- Mainhausen
- Rodgau
- Rödermark
- Seligenstadt
Allgmeine Informationen
Die Wahllokale haben zwischen 8:00 und 18:00 Uhr geöffnet.
Jede wahlberechtigte Person hat zwei Stimmen:
- Die Wahlkreisstimme wird auf der linken Seite des Stimmzettels abgegeben. In dieser Spalte stehen auch die Informationen zu den im Wahlkreis kandidierenden Bewerberinnen und Bewerbern sowie den Ersatzbewerberinnen und -bewerbern, die bei Ausfall einer Bewerberin oder eines Bewerbers – auch während der Legislaturperiode – an deren oder dessen Stelle treten. Mit der Wahlkreisstimme wird in jedem Wahlkreis eine Abgeordnete oder ein Abgeordneter mit einfacher Stimmenmehrheit direkt gewählt.
- Die Stimme für die Landesliste wird auf der rechten Seite des Stimmzettels abgegeben. Die Angaben umfassen die Landeslisten mit ihrer Kurzbezeichnung, dem Namen der Partei oder Wählergruppe sowie den Ruf- und Nachnamen der ersten fünf Bewerberinnen und Bewerber der jeweiligen Landesliste. Das Landesstimmenergebnis ist maßgeblich für die Sitzverteilung im Landtag. Die Zahl der mit den Wahlkreisstimmen direkt gewählten Abgeordneten wird mit dem Landesstimmenergebnis verrechnet.
Die Reihenfolge der Wahlvorschläge auf dem Stimmzettel richtet sich zuerst nach dem Landesstimmenergebnis der letzten Landtagswahl. Die übrigen Wahlvorschläge schließen sich in alphabetischer Reihenfolge der Namen an. Die Reihenfolge der Wahlkreisbewerberinnen und -bewerber richtet sich nach der Reihenfolge der Landeslisten, wobei das Feld für den Kreiswahlvorschlag leer bleibt, wenn für die Partei oder Wählergruppe in diesem Wahlkreis keine Bewerberin oder kein Bewerber zur Wahl antritt.
Innerhalb jedes Wahlkreises sind die Stimmzettel identisch. Zur besseren Unterscheidung von Stimmzetteln aus anderen Wahlkreisen sind die Stimmzettel mit einem farbigen Raster hinterlegt. Dies soll verhindern, dass versehentlich Stimmzettel aus einem anderen Wahlkreis benutzt werden:
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- Wahlkreis 44: gelb
- Wahlkreis 45: rosa
- Wahlkreis 46: blau
In die rechte obere Ecke aller Stimmzettel ist ein kleines Loch gestanzt. Dies ist eine Hilfestellung für blinde und sehbehinderte Wählerinnen und Wähler, die an Hand dieser Markierung erkennen können, wie der Stimmzettel in eine besondere Wahlschablone einzulegen ist. Die Wahlschablone mit einer Informations-CD wird vom Blinden- und Sehbehindertenbund Hessen e.V., Mörfelder Landstraße 6-8, 60598 Frankfurt am Main, E-Mail: sekretariat@bsbh.org, zur Verfügung gestellt.
Etwa drei Prozent der Wahl- und Briefwahlbezirke wurden für die repräsentative Wahlstatistik ausgewählt. Im Kreis Offenbach sind dies:
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- Dietzenbach: Briefwahlbezirk 2
- Dreieich: Wahlbezirk 51 Philipp-Köppen-Halle, Wahlbezirk 53 Wingertschule und Briefwahlbezirk 1
- Heusenstamm: Wahlbezirk 3 Otto-Hahn-Schule (Saal 1)
- Langen: Wahlbezirk 9 Kindertagesstätte Kunterbunt, Wahlbezirk 20 Albert-Schweitzer-Schule und Briefwahlbezirk 1
- Mainhausen: Wahlbezirk 6 Sporthalle am Bürgerhaus (2)
- Mühlheim: Wahlbezirk 5 Friedrich-Ebert-Schule und Briefwahlbezirk 1
- Obertshausen: Briefwahlbezirk 10 und Briefwahlbezirk 11
- Rodgau: Wahlbezirk 203 Bürgerhaus Dudenhofen (Saal), Briefwahlbezirk 121, Briefwahlvorstand Jügesheim, Briefwahlbezirk 520 und Briefwahlvorstand Hainhausen
- Rödermark: Wahlbezirk 203 Schillerhaus
- Seligenstadt: Briefwahlbezirk 6 Merianschule
Auf den Stimmzetteln in diesen Wahlbezirken befinden sich ebenfalls in der rechten oberen Ecke Aufdrucke, mit deren Hilfe die Statistiker unter Wahrung des Wahlgeheimnisses das Geschlecht der Wählerinnen und Wähler sowie deren Zugehörigkeit zu einer Geburtsjahresgruppe erkennen können. Die Buchstaben A bis F stehen jeweils für Geburtsjahresgruppen der Männer, Diverse oder Personen ohne Angabe einer Geschlechtsbezeichnung im Geburtenregister, die Buchstaben G, H, I, K, L und M entsprechend für die verschiedenen Geburtsjahresgruppen der Frauen. Zu jedem Buchstaben gibt es außerdem eine vollständige Erklärung, zum Beispiel „A Mann, geboren 1989 bis 1998“ oder „M Frau, geboren 1953 und früher“. Zur Sicherung des Wahlgeheimnisses wurden beziehungsweise werden umfangreiche Vorkehrungen getroffen. Informationen darüber stellt das Hessische Statistische Landesamt in einem Flyer bereit.