Kreisjugendhilfeausschuss

Aufgaben

Der Jugendhilfeausschuss befasst sich gemäß § 71 SGB VIII mit allen Angelegenheiten der Jugendhilfe, insbesondere mit

    • der Erörterung aktueller Problemlagen junger Menschen und ihrer Familien sowie mit Anregungen und Vorschlägen für die Weiterentwicklung der Jugendhilfe
    • der Jugendhilfeplanung und
    • der Förderung der freien Jugendhilfe

sowie mit

    • der Vorbereitung des Haushaltes und der Nachtragshaushalte für den Bereich der Jugendhilfe
    • der Aufstellung von Richtlinien und Grundsätzen für die Förderung von Einrichtungen und Maßnahmen der Kinder-, Jugend- und Familienhilfe
    • der Entscheidung über die Anerkennung und den Widerruf als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 KJHG
    • der Aufstellung der Vorschlagslisten für die Wahl der Jugendschöffinnen und Jugendschöffen

Rechte

Der Jugendhilfeausschuss hat Beschlussrecht in Angelegenheiten der Jugendhilfe im Rahmen der durch den Kreistag bereitgestellten Mittel, der von ihm erlassenen Satzung und der von ihm gefassten Beschlüsse. Er soll vor jeder Beschlussfassung der Vertretungskörperschaft in Fragen der Jugendhilfe und bei allen die Lebensbedingungen von jungen Menschen und ihren Familien betreffenden Planungs- und Entwicklungsvorhaben gehört werden und hat das Recht, an den Kreistag Anträge zu stellen. Er tritt nach Bedarf zusammen und ist auf Antrag von mindestens einem Fünftel der Stimmberechtigten einzuberufen. Seine Sitzungen sind in der Regel öffentlich.

Zusammensetzung

Der Jugendhilfeausschuss setzt sich gemäß der Satzung vom 20. Dezember 2003 aus 25 durch den Kreistag gewählten stimmberechtigten und 16 beratenden Mitgliedern zusammen. Die Mitglieder wohnen im Kreis Offenbach oder nehmen dort Aufgaben der Jugendhilfe wahr und haben das 18. Lebensjahr vollendet.

Vorsitzender: Erster Kreisbeigeordneter Carsten Müller

Stellvertretende Vorsitzende: Verone Schöninger, Ehrenvorsitzende Deutscher Kinderschutzbund

Geschäftsführung: Herr B. Schäfer