Kulturfonds Frankfurt RheinMain
Ausbau des kulturellen und künstlerischen Angebots im Fokus
Kultur und Kunst in der Metropolregion FrankfurtRheinMain zu fördern, ist das Ziel des Kulturfonds Frankfurt RheinMain. Zum 1. Juli 2022 trat der Kreis Offenbach als Kooperationspartner bei. Die Kooperationsvereinbarung sieht vor, dass der Kreis Offenbach zunächst für eine Laufzeit von bis zu drei Jahren eine „Mitgliedschaft auf Probe“ im Kulturfonds erhält und innerhalb dieser Laufzeit oder im Anschluss entscheiden kann, ob er dem Fonds dauerhaft als Vollmitglied und Gesellschafter beitreten möchte. Während der Kooperationsmitgliedschaft erhält der Kreis Beratungsrecht in den Gremien des Kulturfonds. Die Vereinbarung sieht vor, dass der Kreis jährlich 1,60 Euro pro Einwohner an den Kulturfonds Frankfurt RheinMain zahlt – bei aktuell knapp 360.000 Einwohnern also rund 575.000 Euro pro Jahr. Jeder kommunal eingezahlte Euro wird gemäß dem Grundprinzip des Kulturfonds vom Land Hessen verdoppelt. Neben dem Land Hessen gehören aktuell die Städte Frankfurt am Main, Darmstadt, Wiesbaden, Hanau, Bad Vilbel, Offenbach am Main und Oestrich-Winkel sowie der Main-Taunus- und der Hochtaunuskreis als Gesellschafter dem Kulturfonds Frankfurt RheinMain an.
Kulturschaffende und -Initiativen aus dem Kreis Offenbach können Förderanträge an den Kulturfonds Frankfurt RheinMain stellen. Das breite Spektrum, das von Konzert bis Performance, von Theater bis kulturelle Bildung, von Literatur bis Fotografie und Film reicht, spricht dabei eine Vielzahl unterschiedlicher Projekte an. Neben regional vernetzenden Angeboten liegt der Fokus vor allem auf Projekten, die national, aber auch international Anerkennung finden.
Voraussetzungen einer Förderung
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- Die nationale oder internationale Strahlkraft muss gegeben sein und/oder die Vernetzung in der Förderregion.
- Der Aspekt des Besonderen und ein hohes, professionelles Level müssen erkennbar sein.
- Es werden keine reinen Laien-Konzerte, Weinfeste, Stadtfeste oder die Hallenfastnacht gefördert.
- Das Kostenvolumen des Vorhabens beträgt mindestens 30.000 Euro, um die Mindestförderung von 10.000 Euro zu erhalten (Bagatellgrenze).
Antragsfristen
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- Bei einer beantragten Fördersumme von bis zu 20.000 Euro (Gesamtkosten des Projekts von bis zu 60.000 Euro) beträgt die Frist drei Monate.
- Bei einer beantragten Fördersumme von bis zu 75.000 Euro (Gesamtkosten des Projekts von bis zu 225.000 Euro) beträgt die Frist sechs Monate.
- Im großen Verfahren bei einer beantragten Fördersumme von über 75.000 Euro sind die Antragsfristen 1. März (Entscheidung in der Regel Ende Mai) und 1. September (Entscheidung in der Regel Ende November). Es ist sinnvoll, dass das eingereichte Projekt frühestens neun Monate nach Antragstellung beginnt.