Sprungziele
Seiteninhalt

Kinderbetreuungsfinanzierung

Investive Förderung von Kindertageseinrichtungen und Tagespflege (Baumaßnahmen und Ausstattungsinvestitionen)

Die Förderung richtet sich ausschließlich an Anbieter von Betreuungsplätzen!

Für Träger von Kindertageseinrichtungen

Investive Förderung gemäß § 32d HKJGB (kleine Bauförderung)
    • Für Bau-, Umbau- und Ausstattungsvorhaben mit Gesamtausgaben von mindestens 10.000 Euro und maximal 50.000 Euro
    • Zur Schaffung neuer oder den Erhalt im Bestand gefährdeter Betreuungsplätze für Kinder bis zum Schuleintritt

Antragstellung: jeweils bis zum 5. Januar des laufenden Förderjahres!