Kinderbetreuungsfinanzierung
Investive Förderung von Kindertageseinrichtungen und Tagespflege (Baumaßnahmen und Ausstattungsinvestitionen)
Die Förderung richtet sich ausschließlich an Anbieter von Betreuungsplätzen!
Für Träger von Kindertageseinrichtungen
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- Für Bau-, Umbau- und Ausstattungsvorhaben mit Gesamtausgaben von mindestens 10.000 Euro und maximal 50.000 Euro
- Zur Schaffung neuer oder den Erhalt im Bestand gefährdeter Betreuungsplätze für Kinder bis zum Schuleintritt
Antragstellung: jeweils bis zum 5. Januar des laufenden Förderjahres!