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Geld & Pflege

Wie finanziere ich die Hilfe im eigenen Zuhause

Pflegebedürftige aller Pflegegrade, die zu Hause versorgt werden, haben Anspruch auf einen Entlastungsbetrag zur Finanzierung weiterer Unterstützungs- und Entlastungsangebote. Die Mehrheit der Pflegebedürftigen wünscht sich, in gewohnter Umgebung versorgt zu werden. Mit dem Entlastungsbetrag können Angebote finanziert werden, welche dazu beitragen, trotz bestehender Einschränkungen ein möglichst selbstständiges und selbstbestimmtes Leben zu Hause zu ermöglichen.

Die Pflegekassen stellen ambulant versorgten Pflegebedürftigen mit den Pflegegraden 1 bis 5 finanzielle Leistungen für Angebote zur Unterstützung im Alltag zur Verfügung. Diese Angebote dienen dazu, Pflegebedürftige und Pflegepersonen zu entlasten und die Pflegebedürftigen bei der selbstständigen Gestaltung ihres Alltags zu unterstützen. Ziel aller Angebote ist es, die häusliche Pflege zu unterstützen, damit Pflegebedürftige möglichst lange ein selbstbestimmtes Leben in den eigenen vier Wänden führen können. Der Entlastungsbetrag wird auf dem Weg der Kostenerstattung gewährt. Das heißt, er wird nicht an die pflegebedürftigen Personen ausgezahlt, sondern entstandene Kosten werden im Nachhinein durch die Pflegekasse erstattet.

Die große Vielfalt der Angebote ermöglicht eine auf die individuellen Bedürfnisse der Einzelnen zugeschnittene Unterstützung. Das breite Spektrum der nutzbaren Angebote umfasst anerkannte

      • Betreuungsangebote für pflegebedürftige Menschen, beispielsweise der Besuch von Demenzcafés, Einzelbetreuung zu Hause oder Betreuungsnachmittage in Selbsthilfegruppen
      • Angebote zur Entlastung von Pflegenden wie Pflegebegleiter als feste Ansprechpartner oder familienentlastende Dienste
      • Angebote zur Entlastung im Alltag wie Unterstützungsleistungen bei der Haushaltsführung (etwa Einkaufen, Reinigungsarbeiten, Wäschepflege) oder bei der Organisation und Bewältigung des Alltags (beispielsweise Fahr- oder Begleitdienste, Botengänge)

Außerdem können folgende Angebote zugelassener Pflegeeinrichtungen genutzt werden

      • Finanzierung der Eigenanteile bei Tages- oder Nachtpflege und Kurzzeitpflege (unter anderem für Unterkunft, Verpflegung, Investitionskosten)
      • Spezielle Angebote zugelassener Pflegedienste (in den Pflegegraden 2 bis 5 ausschließlich für Leistungen der Betreuung und Haushaltsführung, in Pflegegrad 1 auch für Hilfen bei der körperbezogenen Pflege)

Die monatlichen Ansprüche können angespart und zu einem späteren Zeitpunkt gesammelt eingesetzt werden. Werden beispielsweise in den Monaten Januar bis April keine Angebote zur Unterstützung im Alltag genutzt, steht im Mai ein entsprechend höherer Betrag zur Verfügung. Dieser kann dann zum Beispiel für den Eigenanteil im Zusammenhang mit dem Aufenthalt in einer Einrichtung der Kurzzeitpflege eingesetzt werden. Je nach Pflegekasse ist es möglich, die Restansprüche aus einem Jahr bis zu einem bestimmten Datum in das darauf folgende Jahr zu übertragen. Danach verfallen die nicht genutzten Ansprüche.