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Pflegedienste

Sicherheit im gewohnten Umfeld

Ein jeder von uns kann von heute auf morgen pflegebedürftig werden; durch einen Unfall, durch Krankheit. Mit Hilfe der ambulanen Pflege gelingt eine medizinische, pflegerische und hauswirtschaftliche Versorgung im häuslichen Umfeld. Die ambulante Pflege und die Betreuung von Pflegebedürftigen kann sowohl durch einen ambulanten Pflegedienst als auch durch pflegende Angehörige durchgeführt werden. Ambulante Pflegedienste kommen bei Bedarf mehrmals in der Woche oder mehrmals täglich ins Haus und entlasten so entscheidend den Betroffenen sowie seine Angehörigen. Die Mehrzahl der Pflegebedürftigen entscheidet sich daher auch für eine Pflege im häuslichen Umfeld und folgt damit dem Prinzip "ambulant vor stationär". Deshalb sind die Leistungen der Pflegeversicherung für eine ambulante Versorgung besonders attraktiv.

Die Pflege „Zuhause“ setzt Anforderungen an das Wohnumfeld voraus und auch an die Personen, die diese Pflege- und Betreuungsleistungen künftig übernehmen oder zumindest organisieren. Gibt es keinerlei Angehörige, die die Pflege unterstützen können, gibt es trotzdem manigfaltige Möglichkeiten, die notwendige Unterstützung bei der ambulanten Versorgung durch Einbindung professioneller Pflegedienste sicherzustellen.

Eine besondere Herausforderung stellt die Betreuung und Beaufsichtigung von  Demenzerkrankten dar. Speziell für diese Gruppe wurden neue Möglichkeiten der gezielten Betreuung entwickelt: diese reichen von höheren Geldleistungen, über neue Formen professioneller Betreuungsleistungen, die Inanspruchnahme der Tag- und Nachtpflege sowie der Kurzzeitpflege bis hin zu einer angemessenen Unterbringung in ambulant betreuten Wohngruppen.

Unser Tipp: Ergänzend zur ambulanten Pflege durch einen Pflegedienst ist es ratsam, einen Hausnotruf zu installieren. Wenn mal kein Pflegedienst und ein Angehöriger im Haus ist, kann so die Sicherheit jederzeit garantiert werden. Ein Hausnotruf ist anerkanntes Hilfsmittel und wird in der Regel von den Kassen mitfinanziert, wenn ein Pflegegrad vorhanden ist.