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Bürgerpreis für ehrenamtliche Sozialarbeit

Verdienst um mitmenschliche Kontakte, Nachbarschaftshilfe oder andere soziale Hilfsdienste

Der Kreis Offenbach verleiht seit 1986 einen Bürgerpreis für ehrenamtliche Sozialarbeit. Der Preis wird inzwischen alle vier Jahre an Personen verliehen, die sich im privaten Bereich um mitmenschliche Kontakte, Nachbarschaftshilfe oder andere soziale Hilfsdienste verdient gemacht haben.

Förderungsvoraussetzungen

Als Preisträger kommen Personen in Frage, die uneigennützig und beispielhaft, über dienstliche oder amtliche Verpflichtungen hinaus, in dem Bereich der privaten sozialen Hilfsdienste im besonderen Maße Engagement bewiesen haben. Das kann zum Beispiel in

    • der Alten- und Krankenpflege,
    • der Nachbarschaftshilfe,
    • der Hilfe für Aussiedler und Asylanten,
    • der Behindertenhilfe und
    • der Hilfe für Ausländer

sein.

Die zu ehrenden Personen sollen ihren Wohnsitz oder den Schwerpunkt ihrer Tätigkeit im Kreis Offenbach haben.

Antragstellung

Vorschlagsberechtigt für die Verleihung des Bürgerpreises sind Organe des Kreises, Vereinigungen, Verbände und jede Bürgerin, jeder Bürger im Kreisgebiet. Ein Anspruch auf Verleihung des Bürgerpreises besteht nicht.