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Berufsbetreuer gesucht

Berufsbetreuer regeln die Angelegenheiten von Menschen, die dazu nicht mehr selbst in der Lage sind. Sie unterstützen die Betroffenen unter anderem:

    • bei Rechtsgeschäften
    • durch Regelung der Finanzen
    • wenn es um einen Mietvertrag geht
    • die Einwilligung in eine ärztliche Behandlung erforderlich ist
    • und bei vielen anderen Fragestellungen.

Denn aufgrund ihrer Einschränkungen finden sich die Betroffenen in ihrem Leben oft nicht mehr zurecht:

    • sie vereinsamen
    • bezahlen ihre Rechnungen nicht
    • verschulden sich
    • versäumen Behörden-Termine

Die Betreuer unterstützen diese Personen im Sinne eines „rechtlichen Managements“.

Was ist ein rechtlicher Betreuer?

    • Ein rechtlicher Betreuer ist ein staatlicher Beistand im Rahmen einer Rechtsfürsorge,
    • die Aufgaben einer rechtlichen Vertretung umfassen alle Tätigkeiten, die erforderlich sind, um die Angelegenheiten der Betroffenen so, wie es dessen Wohl entspricht, rechtlich zu besorgen (§1901 Abs. 1 und 2 BGB),
    • innerhalb der Aufgabenkreise vertritt der Betreuer die Betroffenen gerichtlich und außergerichtlich (§1902 BGB),
    • Grundvoraussetzung einer Betreuung ist, dass der Betroffene aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht besorgen kann (§1896 BGB).

Was sind die Anforderungen an einen Berufsbetreuer?

Fachlich

    • Einschlägige Berufsausbildung oder einschlägiges abgeschlossenes Hochschulstudium ist von Vorteil, beispielsweise Soziale Arbeit, Jura, Psychologie, Verwaltungsberufe und Pflegeberufe,
    • wünwschenswert mehrjährige Berufspraxis,
    • Grundkenntnisse in einschlägigen Rechtsgebieten, beispielsweise Betreuungsrecht, und die Motivation diese zu erweitern,
    • Grundkenntnisse über Krankheitsbilder, beispielsweise Suchterkrankungen und psychische Erkrankungen.

Persönlich

    • Die Fähigkeit und Bereitschaft, andere Lebensanschauungen zuzulassen und eigene Vorstellungen und Ansichten zurückzustellen (§ 1901 Absatz 1, 2 und 3 BGB),
    • professionelle Arbeitsorganisation, beispielsweise die Fähigkeit zu förmlichem Schriftverkehr und zu Dokumentation der Betreuungsarbeit, telefonische und persönliche Erreichbarkeit,
    • eine selbstständige und lösungsorientierte Arbeitsweise,
    • die Fähigkeit, auch in Krisen- und Konfliktsituationen zielgerichtet zu arbeiten und Entscheidungen zu treffen,
    • Fähigkeit zur Empathie, Durchsetzungsvermögen, Rollenklarheit,
    • ein aktuelles Führungszeugnis und die Auskunft aus dem aktuellen Schuldnerverzeichnis sind vorzulegen,
    • die Bereitschaft zu einer mehrjährigen Übernahme von Betreuungen sollte bestehen. Eine Orientierung an der gängigen Überprüfungszeit von Betreuungen – derzeit sieben Jahre – wäre wünschenswert.

Was bietet die Tätigkeit als Berufsbetreuer?

    • Selbstständige Tätigkeit, die in Vollzeit und Teilzeit ausgeführt werden kann – mindestens zehn Betreuungen sind Voraussetzung,
    • eigenständige Arbeitseinteilung,
    • Stadt- oder Stadtteilteilbezogener Einsatz ist möglich,
    • regelmäßiger Austausch mit anderen im Kreis tätigen Berufsbetreuern,
    • pauschale Vergütung (nach dem Vormünder- und Betreuungsvergütungsgesetz – VBVG, siehe insbesondere §§4, 5 VBVG).

Interesse – dann bewerben!

    • Kontakt zur Betreuungsbehörde aufnehmen.
    • Interessenbekundung bestehend aus Lebenslauf mit Lichtbild, Zeugnisse und Ausbildungsnachweise, Nachweise über Fort- und Weiterbildungen, Führungszeugnis, Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis (www.vollstreckungsportal.de/auskunft) einreichen.
    • An einem persönlichen Gespräch zur Feststellung der Eignung teilnehmen.
    • Nach der Eignung die qualifizierenden Einführungsveranstaltungen besuchen.