Sprungziele
Seiteninhalt

Heilpraktiker

Heilpraktikerin beziehungsweise Heilpraktiker ist, wer mit einer entsprechenden Erlaubnis die Heilkunde, ohne als Arzt oder Ärztin bestallt zu sein, berufsmäßig ausübt. Ausübung der Heilkunde ist jede berufs- oder gewerbsmäßig vorgenommene Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden bei Menschen, auch wenn sie im Dienste von anderen ausgeübt wird. Zudem muss die Tätigkeit medizinische Fachkenntnisse erfordern und darf keine gesundheitlichen Schäden verursachen können.

Heilpraktikererlaubnis

Wenn Sie als Heilpraktikerin oder Heilpraktiker die Heilkunde ausüben wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis. Der Fachdienst Gefahrenabwehr- und Gesundheitszentrum überprüft alle Anwärterinnen und Anwärter für den Heilpraktikerberuf vor Erteilung der Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde (Heilpraktikererlaubnis) ohne ärztliche Approbation.

Heilpraktikerüberprüfung

Für Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker gibt es keine Ausbildungs- und Prüfungsordnung. Sie müssen sich deshalb einer Überprüfung ihrer Kenntnisse und Fähigkeiten unterziehen zum Ausschluss einer Gefahr für die Volksgesundheit.