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Betreuungsbehörde
Wenn Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr selbst geregelt werden können
Die Aufgaben der Betreuungsbehörde werden im Betreuungsorganisationsgesetz (BtOG) benannt:
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- telefonische und persönliche Beratung zur Notwendigkeit einer rechtlichen Betreuung
- Unterstützung bei der Anregung einer rechtlichen Betreuung sowie Begleitung bis zur Entscheidung durch das Betreuungsgericht
- Unterstützung ehrenamtlicher und berufsmäßiger Betreuungspersonen in ihrer Tätigkeit
- Sachverhaltsermittlung in Betreuungsverfahren
- Unterstützung der rechtlichen Betreuungsperson bei der geschlossenen Unterbringung nach dem BGB
- Vermittlung anderer Hilfen zur Vermeidung einer Betreuung
- telefonische und persönliche Beratung zu Vorsorgevollmachten
- Beglaubigung von Unterschriften und Handzeichen unter Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen
- Beratung und Unterstützung der bevollmächtigten Personen in ihrer Tätigkeit