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Betreuungsbehörde

Wenn Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr selbst geregelt werden können

Die Aufgaben der Betreuungsbehörde werden im Betreuungsorganisationsgesetz (BtOG) benannt:

    • telefonische und persönliche Beratung zur Notwendigkeit einer rechtlichen Betreuung
    • Unterstützung bei der Anregung einer rechtlichen Betreuung sowie Begleitung bis zur Entscheidung durch das Betreuungsgericht
    • Unterstützung ehrenamtlicher und berufsmäßiger Betreuungspersonen in ihrer Tätigkeit
    • Sachverhaltsermittlung in Betreuungsverfahren
    • Unterstützung der rechtlichen Betreuungsperson bei der geschlossenen Unterbringung nach dem BGB
    • Vermittlung anderer Hilfen zur Vermeidung einer Betreuung
    • telefonische und persönliche Beratung zu Vorsorgevollmachten
    • Beglaubigung von Unterschriften und Handzeichen unter Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen
    • Beratung und Unterstützung der bevollmächtigten Personen in ihrer Tätigkeit