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Tiere als Mitbringsel aus dem Urlaub

Manch einer beschließt mitunter spontan, ein Tier aus dem Urlaub im Ausland mitzubringen. Was ist dabei zu beachten?

Hunde, Katzen & Frettchen

Welpen dürfen grundsätzlich gar nicht nach Deutschland gebracht werden. Die erste verpflichtende Tollwutimpfung eines Tieres darf ohnehin erst frühestens mit zwölf Wochen erfolgen und ist gültig, wenn sie mindestens 21 Tage zurückliegt. Bis alle Voraussetzungen erfüllt sind, sind die Hunde Katzen oder Frettchen je nach Land aus dem sie stammen mindestens 15 Wochen oder sieben Monate alt.

Ausgewachsene Hunde, Katzen oder Frettchen aus EU-Ländern (Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien / Nordirland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakische Republik, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Zypern) müssen mit einem elektronisch lesbaren Chip gekennzeichnet werden, einen gültigen Impfschutz gegen Tollwut haben und von einem gültigen EU-Heimtierausweis begleitet sein. Die Implantation des Chips muss vor oder gleichzeitig mit Ausstellung des Heimtierausweises erfolgt sein und in den EU-Heimtierausweis eingetragen werden. Bis alle Voraussetzungen erfüllt sind dauert es in der Regel mindestens 3 Wochen .

Pro Person können maximal fünf Hunde, Katzen und Frettchen mitgebracht werden. Werden mehr Tiere mitgebracht, handelt es sich um einen gewerblichen Transport und es sind strengere Reglungen einzuhalten.

Will man Hunde, Katzen oder Frettchen aus den Ländern Andorra, Färöer, Gibraltar, Grönland, Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino, Schweiz oder Vatikanstadt mitbringen, müssen diese von einem Heimtierausweis begleitet sein. Ein elektronisch lesbarer Mikrochip muss implantiert und im Pass eingetragen sein, ebenso eine gültige Tollwutschutzimpfung.

Für die Einfuhr aus folgenden Ländern:

    • Antigua und Barbuda
    • Argentinien
    • Aruba
    • Ascension
    • Australien
    • Bahrain
    • Barbados
    • Belarus
    • Bermuda
    • Bonaire, St. Eustatius und Saba (die Karibischen Niederlande)
    • Bosnien und Herzegowina
    • Britische Jungferninseln
    • Chile
    • Curacao
    • Falklandinseln
    • Fidschi
    • Französisch-Polynesien
    • Hongkong
    • Jamaika
    • Japan
    • Kaimaninseln
    • Kanada
    • Malaysia
    • Mauritius
    • Mayotte
    • Mexiko
    • Montserrat
    • Neukaledonien
    • Neuseeland
    • Russland
    • Singapur
    • St. Helena
    • St. Kitts und Nevis
    • St. Lucia
    • St. Martin
    • St. Pierre und Miquelon
    • St. Vincent und die Grenadinen
    • Taiwan
    • Trinidad und Tobago
    • Vanuatu
    • Vereinigte Arabische Emirate
    • Vereinigte Staaten von Amerika
    • Wallis und Futuna

muss jedes Tier durch einen elektronisch lesbaren Mikrochip gekennzeichnet sein. Die Tiere benötigen eine Tiergesundheitsbescheinigung vom zuständigen Amtstierarzt. In dieser muss ein gültiger Impfschutz gegen Tollwut nachgewiesen werden. Eine Erstimpfung muss mindestens 21 Tage her sein. Die Person, die das Tier begleitet, ist für das Tier verantwortlich und muss eine schriftliche Erklärung abgeben, dass das eingeführte Tier nicht für den Verkauf oder die Abgabe an einen anderen Besitzer bestimmt ist. Die Einfuhr des Tieres nach Deutschland darf nur auf dem direkten Weg erfolgen.

Für Tiere, die aus allen anderen Ländern mitgebracht werden sollen, zum Beispiel auch aus der Türkei oder aus Serbien, gelten die eben genannten Bestimmungen. Zusätzlich muss das Blut der Tiere vor der Einreise auf Tollwutantikörper untersucht worden sein. Diese Untersuchung muss mindestens 30 Tage nach der Impfung und mindestens drei Monate vor der Einreise erfolgen.

Die Blutentnahme darf nur ein in dem jeweiligen Drittland autorisierter Tierarzt vornehmen. Die Blutuntersuchung selbst muss in einem von der Europäischen Kommission zugelassenen Labor erfolgen. Impfung und Ergebnis der Blutuntersuchung müssen in der Tiergesundheitsbescheinigung eingetragen sein.

Kleintiere

Bis zu drei Kaninchen, Hamster und Meerschweinchen können ohne weiteres mit nach Deutschland gebracht werden.

Vögel

Will man Vögel aus einem EU-Land nach Deutschland mitnehmen, gilt bei bis zu drei Tieren, dass man sich in dem jeweiligen Land vom Amtstierarzt eine Tiergesundheitsbescheinigung ausstellen lassen muss.

Will man aus einem anderen Land einen oder mehrere Vögel mit nach Deutschland bringen, sollte man sich über die jeweils gültigen Bestimmungen informieren.