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Wohngeld

Wenn das Einkommen des privaten Haushalts nicht ausreicht, um selbst die Kosten für Ihren Wohnraum zu tragen, kann Wohngeld beantragt werden. Dieses wird für Mieter als Mietzuschuss, für Inhaber von Wohneigentum (Eigenheim, Eigentumswohnung) als Lastenzuschuss gewährt.

Wichtiger Hinweis

Die Wohngeldreform 2023 stellt die Wohngeldbehörde personell vor große Herausforderungen. Um unnötige Verzögerungen bei der Bearbeitung zu vermeiden, wird gebeten, von Anfragen zum Bearbeitungsstand des Wohngeldantrages abzusehen. Bei Rückfragen zu einem gestellten Antrag meldet sich die Wohngeldbehörde.