Bildungs- & Teilhabepaket
Die Zukunft von Kindern darf nicht vom Geldbeutel der Eltern abhängig sein. Das Bildungs- und Teilhabepaket unterstützt daher gezielt Kinder und Jugendliche, deren Eltern bestimmte Sozialleistungen beziehen oder ein geringes Einkommen haben, und eröffnet ihnen so bessere Entwicklungschancen. Sie erhalten Zugang zu schulischen und außerschulischen Bildungsangeboten und können am Leben in der Gemeinschaft teilhaben. Zum Beispiel erhalten die Kinder die Möglichkeit, ein Musikinstrument zu lernen, Mitglied im Fußball- oder einem anderen Sportverein zu werden oder an Ausflügen und Ferien-Freizeiten teilzunehmen. Der Besuch von Kursen an Volkshochschulen oder andere Aktivitäten kultureller Bildung wie Museumsbesuche, Theaterbesuche sowie museumspädagogische Angebote und Aktivitäten zur Stärkung der Medienkompetenz – mit Ausnahme von Kinovorstellungen – gehören ebenfalls zu den Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets. Durch den Gesetzgeber wurden die Leistungen dann noch einmal erhöht und die Antragsstellung erleichtert.
Zu den einzelnen Leistungen zählen:
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- Klassenfahrten und Ausflüge: Die Kosten für eintägige Ausflüge sowie mehrtägige Fahrten in Schulen und Kitas werden übernommen.
- Schulbedarf: Damit Schülerinnen und Schüler mit den nötigen Lernmaterialien wie Hefte, Stifte, Taschenrechner oder Bücher ausgestattet sind, erhalten sie einen Zuschuss von 150 Euro jährlich. 100 Euro entfallen dabei auf das jeweils erste und 50 Euro auf das zweite Halbjahr.
- Schülerbeförderung: Sind die Beförderungskosten zur nächstgelegenen Schule erforderlich und werden sie nicht anderweitig übernommen, werden diese Ausgaben erstattet.
- Lernförderung: Nachhilfestunden können finanziert werden, wenn sie neben schulischen Angeboten zusätzlich erforderlich ist. Besondere Voraussetzungen sind zu beachten, den Bedarf muss die Schule bestätigen.
- Mittagessen: Die Kosten für das gemeinsame Mittagessen werden übernommen, wenn Schule, Kindertagesstätte oder Tageseltern ein entsprechendes Angebot bereithalten.
- Sport, Kultur, Freizeiten: 15 Euro monatlich stehen Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren für Mitgliedsbeiträge beispielsweise im Sportverein oder für kulturelle Bildung etwa Musikunterricht oder die Teilnahme an Ferien-Freizeiten zur Verfügung.
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Berechtigt sind Kinder und Jugendliche aus Familien, die
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- Arbeitslosengeld II beziehungsweise Sozialgeld (SGB II),
- Sozialhilfe (SGB XII),
- Kinderzuschlag oder
- Wohngeld beziehen.
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Das Bildungspaket gilt für Schülerinnen und Schüler (im SGB II soweit sie unter 25 Jahre alt sind und keine Ausbildungsvergütung erhalten). Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren erhalten die Leistungen zur Teilhabe bei Sport, Kultur und Freizeiten.
Weitere Informationen finden Sie in unserer mehrsprachigen Broschüre zum Bildungs- und Teilhabepaket oder auf unserer Webseite zum Bildungs- und Teilhabepaket. Dort finden Sie auch unter Kontakte den für Sie zuständigen Ansprechpartner.