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Fluglärm

Aufgrund ihrer unmittelbaren Nachbarschaft zum Flughafen Frankfurt am Main sind insbesondere die Städte und Gemeinden im Westen und in der Mitte des Kreisgebietes von Fluglärm betroffen. Durch die Mitgliedschaft und Mitarbeit in den Fluglärmkommissionen Frankfurt und Egelsbach und in der in der Kommunalen Arbeitsgemeinschaft zum Schutz gegen Fluglärm, Flughafen Frankfurt wirkt der Kreis Offenbach an allen Aktivitäten zur Minderung der Fluglärmbelastung mit.

Registrieren Sie ein ungewöhnlich lautes Flugzeug oder vermuten Sie eine massive Kursabweichung, können Sie Ihre Fluglärmbeschwerde an die Fraport AG wie folgt absetzen:

    • telefonisch über die kostenfreie Rufnummer des Infofons 0800 2345679
    • in Briefform an: Fraport AG, Servicestelle Nachbarschaftsanfragen, RAV-AU/NA, 60547 Frankfurt am Main
    • per E-Mail an Nachbarschaftsdiolog@fraport.de oder
    • durch Ausfüllen des Webformulars

Erstattung von Aufwendungen für bauliche (passive) Schallschutzmaßnahmen

Eigentümerinnen und Eigetümer, deren Immobilie sich in der Tag-Schutzzone 1 oder der Nacht-Schutzzone des Verkehrsflughafen Frankfurt/Main befindet, können einen Antrag auf Erstattungsmaßnahmen nach dem Fluglärmgesetz beim Regierungspräsidium Darmstadt stellen.

Weitere Informationen mit parzellenscharfen Karten und Antragsformulare finden Sie beim Regierungspräsidium Darmstadt.

Übersichtskarten

Fluglärmkommission Frankfurt am Main

Zur Beratung des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung (HMWEVL) der DFS Deutsche Flugsicherung GmbH (DFS) und des Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF) über Maßnahmen zum Schutz gegen Fluglärm und gegen Luftverunreinigungen durch Luftfahrzeuge wurde für den Flughafen Frankfurt am Main gemäß § 32b Luftverkehrsgesetz (LuftVG) eine Kommission gebildet. Der Kreis Offenbach ist mit Erster Kreisbeigeordneter Claudia Jäger in der Fluglärmkommission vertreten.

Die Arbeit der Kommission soll den beratenen Stellen für die von ihnen zu treffenden Entscheidungen das besondere Fachwissen, die Ortskenntnis und den Sachverstand der FLK-Mitglieder zur Verfügung stellen. In der Praxis bedeutet das Beratungserfordernis, dass zu den vorgenannten Themenbereichen die Beratung der Fluglärmkommission vorab eingeholt werden muss. Die Kommission ist zudem berechtigt, eigene Maßnahmen zu entwickeln und vorzuschlagen.

Typische Beispiele für das Aufgabenspektrum der Fluglärmkommission sind Beratungen zu folgenden Themen:

    • Flugroutenfestsetzung
    • aktive und passive Lärmschutzmaßnahmen
    • Lärmschutzbereich
    • Entgeltordnung
    • Lärmaktionsplanung
    • Fluglärm-Messstationen