Fachbeiräte
Die Untere Naturschutzbehörde wird durch zwei Beiräte beraten und unterstützt. Die Geschäftsführung beider Beiräte obliegt der Unteren Naturschutzbehörde.
Naturschutzbeirat
Der Naturschutzbeirat ist ein gesetzlich vorgeschriebenes Gremium gemäß § 22 HAGBNatSchG, in dem Vertreter von Naturschutzverbänden, Forst- und Landwirtschaftsämtern und anderen orts- und sachkundigen Personen zu aktuellen naturschutzrechtlich relevanten Fällen angehört werden. Beispielsweise hilft es der Unteren Naturschutzbehörde, wenn ortskundige Vogelkundler ihre Informationen zu einem geplanten Baugebiet im Naturschutzbeirat weitergeben. Umgekehrt werden die Beiratsmitglieder über aktuelle Vorhaben oder Planungen informiert.
Kontakt
Fachdienst Umwelt
Werner-Hilpert-Straße 1
63128 Dietzenbach
06074 8180-4106
06074 8180-4910
umwelt@kreis-offenbach.de
https://www.kreis-offenbach.de/Umweltamt
Fachbeirat für Landschaftspflege
Der Fachbeirat für Landschaftspflege wurde vom Kreis Offenbach ohne rechtliche Verpflichtung einberufen. Vertreter der örtlichen Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Jäger und Naturschützer stimmen hier konkrete Biotopschutz- oder Pflegemaßnahmen ab. Das Gremium soll Reibungsverluste zwischen den unterschiedlichen Interessen minimieren und Maßnahmen der Landschaftspflege fördern. Beispielsweise wird abgestimmt, ob an einer bestimmten Stelle im Wald ein Teich angelegt werden kann, oder ob die Einschränkung einer landwirtschaftlichen Nutzung sinnvoll ist.
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63128 Dietzenbach
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umwelt@kreis-offenbach.de
https://www.kreis-offenbach.de/Umweltamt