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Lebensmittelsicherheit

Lebensmittel legen teilweise auf dem Weg von der Produktion bis hin zum Endverbraucher einen weiten Weg zurück. Aufgabe des Fachdienst Veterinärwesen und lebensmittelrechtlicher Verbraucherschutz ist es, sicherzustellen, dass Lebensmittel zum Verzehr geeignet sind und von ihnen keine gesundheitlichen Beeinträchtigungen oder Schädigungen ausgehen können. Dabei werden nicht nur Lebensmittel kontrolliert. Weniger bekannt ist, dass auch Kosmetika, Tabakerzeugnisse, Zusatzstoffe und Bedarfsgegenstände, wie beispielsweise Reinigungsmittel und Gegenstände, die mit dem Körper in Berührung kommen (Bekleidung, Brillen, Haarteile, Schmuck), Spielwaren, Scherzartikel, Zahnpflegemittel, Packungen und Behältnisse für Lebensmittel kontrolliert werden müssen.

Die Gewinnung von gesundheitlich unbedenklichen Lebensmitteln fängt bereits bei der Urproduktion im landwirtschaftlichen Betrieb an. Der Schutz muss sich dann lückenlos über alle Verarbeitungs- und Verteilungsstufen bis hin zum Endverbraucher erstrecken.