Empfohlene Schutzimpfungen
Informationen zu einzelnen von der Ständigen Impfkommission (STIKO) empfohlenen Schutzimpfungen
Hier finden Sie zusammengefasst wichtige Informationen zu den Standardimpfungen. Selbstverständlich gibt es für die unten aufgeführten Schutzimpfungen im Einzelfall auch darüber hinaus reichende Indikationen, Kontraindikationen oder Abweichungen (zum Beispiel in der Schwangerschaft), welche nicht im Einzelnen aufgeführt sind. Besonderheiten können sowohl in Ihrer eigenen Gesundheit als auch in der Ihrer persönlichen oder beruflichen Umgebung begründet sein.
Impfungen können im Einzelfall auch vor der im Impfkalender genannten Zeitspanne angezeigt sein, vor allem aber können und sollen versäumte Impfungen zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt werden. In allen Impffragen, insbesondere aber in Sonderfällen, berät Sie Ihre Ärztin oder Ihr Arzt. Auch die Angaben der Impfstoffhersteller sind jeweils zu beachten.
Standardimpfungen laut Impfkalender der Ständigen Impfkommission (STIKO) werden in der Regel von den Krankenkassen übernommen. Ansonsten gilt, insbesondere bei Abweichungen von diesem Impfkalender, die Empfehlung, vorab die Kostenübernahme mit der Krankenkasse zu klären.
Auf Reise- und anderweitige im Einzelfall angebrachte Impfungen (zum Beispiel gegen Cholera, Gelbfieber, Hepatitis A, Tollwut, Typhus und andere) wird an dieser Stelle nicht eingegangen.
Diphtherie
Die Diphtherie hat auch heute noch eine hohe Sterblichkeit, besonders bei ungeimpften Kleinkindern und älteren Menschen. Dabei handelt es sich um eine durch ein bakterielles Gift hervorgerufene Erkrankung mit der Gefahr der Erstickung und Mitbeteiligung weiterer innerer Organe. Die STIKO empfiehlt ab dem vollendeten zweiten Lebensmonat drei Impfungen im Abstand von mindestens vier Wochen in der Regel als Kombinationsimpfstoff, die vierte Impfung sollte dann nach mindestens sechs Monaten ab vollendetem 11. bis 14. Lebensmonat verabreicht werden. Ab einem Alter von 5 beziehungsweise 6 Jahren sollte zur Auffrischung ein Impfstoff mit veränderter Impfstoffdosis in Kombination mit Tetanus (Wundstarrkrampf) und Pertussis (Keuchhusten) verwendet werden. Die nächste Auffrischung sollte dann zwischen 9 und 17 Jahren (in Kombination mit Tetanus, Pertussis und Poliomyelitis) erfolgen. Ab dem 18. Lebensjahr sollte möglichst im 10-jährigen Abstand aufgefrischt werden. Hier wird in der Regel ein Kombinationsimpfstoff mit Tetanus und einmalig auch mit Pertussis gewählt.
FSME (Frühsommer-Meningo-Enzephalitis)
In Deutschland erkranken jedes Jahr circa 300 Personen an der so genannten Frühsommer-Meningo-Enzephalitis, kurz FSME, einer Viruserkrankung des zentralen Nervensystems. Der Erreger, das FSME-Virus, wird in erster Linie durch Zeckenbisse auf den Menschen übertragen. Da es deutliche örtliche Unterschiede gibt, werden regionale Gebiete je nach Infektionsrisiko und Erkrankungshäufigkeit ausgewiesen. Das Berliner Robert Koch-Institut stuft auch den Kreis Offenbach als so genannte FSME-Risikoregion ein. Geimpft werden sollten alle Personen, die sich in den so genannten Risikogebieten aufhalten (zum Beispiel Wohnsitz, Arbeitsplatz, Urlaub) und sich unter Berücksichtigung ihres (Freizeit)-Verhaltens oder des Berufes dem Risiko aussetzen, von einer Zecke gebissen zu werden. Die Grundimmunisierung besteht aus drei Impfungen, eine Auffrischung wird bei anhaltendem Risiko alle drei bis fünf Jahre (je nach Hersteller) empfohlen. Für Kinder existieren spezielle Impfstoffe.
Die Impfung bietet allerdings keinen Schutz vor der ebenfalls von Zecken übertragenen Borreliose!
Influenza (Grippe)
Die Influenza (echte Grippe) ist eine akute virale Infektionskrankheit mit typischen Symptomen wie hohem Fieber, oft verbunden mit Schüttelfrost, Kopf- und Gliederschmerzen, Durchfall sowie schwerem Krankheitsgefühl, Schmerzen beim Atmen oder Luftnot. Erreger sind verschiedene Grippeviren (Influenzaviren Typ A, B selten C), welche hauptsächlich durch Tröpfcheninfektion beim Husten, Niesen und Sprechen übertragen werden. Zu den möglichen Komplikationen gehören Zusatzinfektionen mit Bakterien, eine Lungenentzündung oder der Befall anderer Organe; auch tödliche Verläufe kommen vor. Die STIKO empfiehlt die Grippe-Schutzimpfung als Standardimpfung allen über 60-Jährigen sowie als Indikationsimpfung bestimmten Personengruppen. Hierzu zählen: Alle Schwangeren ab dem 2. Trimenon (ab der 13. Woche), Schwangere im 1. Trimenon (bis zur 12. Woche) bei erhöhter gesundheitlicher Gefährdung infolge eines Grundleidens, Kinder, Jugendliche, Erwachsene unter 60 Jahren mit erhöhter gesundheitlicher Gefährdung (zum Beispiel chronischen Lungen-, Herz-Kreislauf-, Leber-, Nieren- und bestimmte Nervenkrankheiten, Diabetes, Abwehrschwäche) oder Personen mit erhöhter beruflicher Gefährdung (zum Beispiel bei umfangreichem Publikumsverkehr, direktem Kontakt zu Geflügel oder Wildvögeln, Personal in medizinischen Einrichtungen) sowie Personal und Bewohnerinnen und Bewohner von Alten- und Pflegeheimen.
Die Grippeschutzimpfung ist jährlich mit dem aktuellen, von der WHO empfohlenen Impfstoff zu wiederholen (bevorzugt von September bis November). Das gilt selbst dann, wenn die Impfstoffzusammensetzung sich gegenüber dem Vorjahr nicht verändert.
Haemophilus influenzae Typ b (Hib)
Das Bakterium Haemophilus influenzae Typ b (Hib) spielt besonders bei Kleinkindern im Alter bis zu fünf Jahren eine wesentliche Rolle und war bis zur Einführung der vorbeugenden Impfung für diese Altersgruppe sehr gefürchtet. Zu den hierdurch hervorgerufenen Infektionskrankheiten gehören unter anderem die Hirnhautentzündung (Meningitis) sowie die lebensbedrohliche Entzündung des Kehldeckels (Epiglottitis) oder der tieferen Atemwege. Die STIKO empfiehlt ab dem vollendeten zweiten Lebensmonat drei Impfungen im Abstand von mindestens vier Wochen in der Regel als Kombinationsimpfstoff, die vierte Impfung sollte dann nach mindestens sechs Monaten ab vollendetem 11. bis 14. Lebensmonat verabreicht werden. Wichtig ist, die Kinder so früh wie möglich zu impfen, denn Säuglinge sind die am meisten gefährdete Gruppe. Nach dem fünften Lebensjahr ist die Impfung nur noch in Ausnahmefällen, zum Beispiel bei fehlender Milz, angezeigt.
Hepatitis B (Infektiöse Leberentzündung Typ B)
Unter Hepatitis versteht man eine Entzündung der Leber. Es gibt verschiedene Ursachen für eine Leberentzündung, Auslöser sind häufig Viren. Im Vordergrund stehen dabei fünf Hepatitis-Virustypen, die von A bis E bezeichnet werden und verschiedenen Virusfamilien angehören. Dabei unterscheiden sich die einzelnen Formen in Übertragungsweg, Verlauf und Prognose. Als Standardimpfung wird die gegen Hepatitis B empfohlen. Hepatitis-B-Viren finden sich in Körperflüssigkeiten wie Blut, Sperma, Vaginalsekret und Speichel und werden hauptsächlich bei sexuellen Kontakten übertragen. Jugendliche und junge Erwachsene sind deshalb besonders betroffen. Chronische Verläufe sind nicht selten. Hierbei besteht die Gefahr der Entwicklung einer Leberzirrhose (Leberverhärtung, das heißt das Lebergewebe wird zerstört und durch Narben- und Bindegewebe ersetzt) mit einem erhöhten Risiko für Leberkrebs oder Leberausfallkoma. Die STIKO empfiehlt ab dem vollendeten zweiten Lebensmonat drei Impfungen im Abstand von mindestens vier Wochen in der Regel als Kombinationsimpfstoff, die vierte Impfung sollte dann nach mindestens sechs Monaten ab vollendetem 11. bis 14. Lebensmonat verabreicht werden. Nicht oder nur unzureichend geimpfte Kinder und Jugendliche sollen nachgeimpft werden, nach Möglichkeit spätestens mit 17 Jahren.
Darüber hinaus bestehen eine Reihe weiterer Indikationen für eine Hepatitis-B-Impfung, auch nach Vollendung des 18. Lebensjahrs, zum Beispiel bei beruflicher Exposition, bestimmten chronischen Erkrankungen, risikoreichem Verhalten oder Lebensumständen, als Kontaktpersonen zu an Hepatitis B Erkrankten, als Reiseimpfung und et cetera. Eine Wiederimpfung nach einer Impfung im Säuglings- und Kleinkindalter wird nicht generell empfohlen, kann aber im Einzelfall angezeigt sein.
Humane Papillomaviren (HPV; einige Formen des Gebärmutterhalskrebses)
Humane Papillomaviren sind maßgeblich an der Entstehung von Gebärmutterhalskrebs (Zervixkarzinom) beteiligt. Dabei handelt es sich um einen sehr häufigen bösartigen Tumor bei Frauen. Es gibt zahlreiche so genannte Genotypen des Humanen Papillomavirus; insgesamt sind etwa 200 verschiedene Typen bekannt. Diese sind für den Menschen unterschiedlich schädlich. Die HPV-Impfung bietet einen guten Schutz vor den Typen 16 und 18 und je nach Impfstoff auch noch vor den Typen 6 und 11. Insbesondere die Typen 16 und 18 als sogenannten Hochrisikotypen werden in hohem Maße für die Entstehung von Gebärmutterhalskrebs verantwortlich gemacht. Die Typen 6 und 11 sind vielmehr verantwortlich für die Entstehung genitaler Warzen, so genannter Feigwarzen. Da das Zervixkarzinom jedoch auch andere Ursachen haben oder von anderen HPV-Typen verursacht werden kann, ersetzt die Impfung auf keinen Fall die Krebsvorsorgeuntersuchung bei Frauen. Diese sollte unabhängig von einer Impfung unbedingt wahrgenommen werden. Die HPV-Impfung wurde erstmalig 2007 als Standardimpfung für junge Mädchen im Alter zwischen 12 und 17 Jahren von der STIKO empfohlen. Die Grundimmunisierung besteht aus drei Impfungen und sollte vor dem ersten Geschlechtsverkehr abgeschlossen sein. Ob eine Auffrischung erforderlich wird, kann derzeit noch nicht abschließend beurteilt werden. Nach individueller Prüfung von Nutzen und Risiko kann eine Impfung unter bestimmten Lebensumständen auch nach dem 17. Lebensjahr noch sinnvoll sein.
Masern/Mumps/Röteln (MMR)
Bei Masern, Mumps und Röteln handelt es sich um verschiedene virale Infektionskrankheiten mit teilweise schweren Komplikationen. Allen dreien gemeinsam ist eine mögliche Beteiligung des Zentralen Nervensystems mit dem Bild einer Meningitis (Hirnhautentzündung) oder Enzephalitis (Hirnentzündung). Gefürchtet ist auch die fruchtschädigende Wirkung einer Rötelninfektion in der Schwangerschaft (Röteln-Embryopathie). In Deutschland kommt es immer wieder zu Masernausbrüchen mit vielen, teilweise auch schwer oder tödlich verlaufenden Erkrankungsfällen. Die Impfung gegen Masern, Mumps und Röteln sollte in der Regel ab vollendetem 11. bis 14. Lebensmonat mit einem Kombinationsimpfstoff durchgeführt werden. Um einen möglichst frühen Impfschutz aufzubauen, sollte die zweite Impfung bis zum Ende des zweiten Lebensjahres (15 bis 23 Monate), frühestens jedoch vier Wochen nach der ersten, erfolgen. Wenn die MMR-Impfung vor dem 12. Lebensmonat verabreicht wird, sollte die zweite Impfung zu Beginn des zweiten Lebensjahres erfolgen. Nicht rechtzeitig erfolgte Impfungen sollen bald möglichst nachgeholt werden. Neuerdings steht auch ein Kombinationsimpfstoff mit einer zusätzlichen Windpocken-(Varizellen)-Komponente zur Verfügung (MMRV), der allerdings erst bei der zweiten Impfung zum Einsatz kommen soll. Auch gegen Windpocken (Varizellen) ist die Gabe einer zweiten Dosis nach vier bis sechs Wochen notwendig.
Die MMR-Impfung wird auch für alle nach 1970 Geborenen mit unklarem Impfstatus, ohne oder mit nur einer Impfung in der Kindheit empfohlen, insbesondere wenn sie im Gesundheitsdienst, in der Betreuung von immungeschwächten Personen, in Gemeinschaftseinrichtungen oder Ausbildungsstätten arbeiten.
Besondere Aufmerksamkeit muss dem rechtzeitigen Schutz vor Röteln durch zweimalige Impfungen bei Frauen im gebärfähigen Alter gelten.
Meningokokken C (bakterielle Hirnhautentzündung)
Meningokokken sind Bakterien, die durch eine Tröpfcheninfektion, zum Beispiel durch Husten, Niesen oder Küssen, auf andere Personen übertragen werden können und zu einer unter Umständen tödlich verlaufenden Hirnhautentzündung oder Blutvergiftung mit Schock und Organversagen führen. Besonders gefährdet sind Kleinkinder und Jugendliche oder Menschen mit bestimmten Immundefekten. Es existieren weltweit verschiedene Serogruppen (A, B, C, Y, W135), wobei in Deutschland fast ausschließlich die Serogruppen B und C vorkommen. Der von der STIKO für alle Kinder zwischen 12 und 23 Monaten empfohlene konjugierte Meningokokken-C-Impfstoff bietet einen guten Schutz vor der Serogruppe C, nicht aber vor den anderen Serogruppen. Eine im 2. Lebensjahr versäumte Impfung sollte vor Vollendung des 18. Lebensjahres nachgeholt werden.
Ein Impfstoff gegen die Serogruppe B existiert derzeit nicht.
Zusätzlich stehen in Deutschland so genannte Polysaccharid-Impfstoffe gegen Meningokokken der Serogruppen A, C, W135 und Y oder A und C zur Verfügung, die jedoch bei Kindern unter zwei Jahren nur eingeschränkt wirksam sind. Sie werden nicht als Standardimpfung, sondern vielmehr bei besonderer gesundheitlicher Gefährdung oder bei Reisen in bestimmte Länder empfohlen und bieten nur einen befristeten Schutz, so dass die Impfung bei weiter bestehender Indikation regelmäßig aufgefrischt werden muss.
Pertussis (Keuchhusten)
Keuchhusten ist eine durch Bakterien ausgelöste, hoch ansteckende Infektionskrankheit, die insbesondere bei Säuglingen lebensbedrohlich bis zum Atemstillstand verlaufen kann. Daher ist ein möglichst frühzeitiger Impfschutz besonders wichtig. Die STIKO empfiehlt ab dem vollendeten zweiten Lebensmonat drei Impfungen im Abstand von mindestens vier Wochen in der Regel als Kombinationsimpfstoff, die vierte Impfung sollte dann nach mindestens sechs Monaten ab vollendetem 11. bis 14. Lebensmonat verabreicht werden.
Da aktuell kein Pertussis-Einzelimpfstoff (Monoimpfstoff) zur Verfügung steht, erfolgt die Impfung als Kombinationsimpfung. Nach einer abgeschlossenen Grundimmunisierung sollte die erste Auffrischung mit 5 bis 6 Jahren in Kombination mit Tetanus (Wundstarrkrampf) und Diphtherie und eine weitere Dosis zwischen 9 und 17 Jahren (in Kombination mit Tetanus, Diphtherie und Poliomyelitis) erfolgen. Alle Erwachsenen sollten im Rahmen einer Tetanus-Diphtherie-Auffrischung auch einmal gegen Pertussis geimpft werden. Ab fünf Jahren kommt eine verringerteDosis Pertussiskomponente zur Anwendung.
Frauen mit Kinderwunsch sollten vor einer möglichen Schwangerschaft sowie enge Kontaktpersonen und Betreuer eines Neugeborenen wie Eltern, Großeltern, Geschwister, Tagesmütter oder Babysitter möglichst vier Wochen vor der Geburt des Kindes geimpft werden, sofern keine Impfung in den letzten zehn Jahren erfolgt ist. Dies gilt auch für Beschäftigte im Gesundheitsdienst und in Gemeinschaftseinrichtungen.
Pneumokokken (bakterielle Lungenentzündung)
Pneumokokken sind Bakterien, die schwere Infektionen wie Lungen-, Hirnhaut-, Mittelohrentzündung oder Nasennebenhöhlenvereiterung verursachen können. Sie gehören nach Rückgang der Erkrankungen durch Haemophilus influenzae Typ b durch Impfung mit zu den häufigsten Erregern schwer verlaufender bakterieller Infektionen im Säuglings- und Kleinkindalter. Zusätzlich sind ältere oder chronisch kranke Menschen besonders gefährdet. Daher ist ein möglichst frühzeitiger Impfschutz besonders wichtig. Die STIKO empfiehlt die Pneumokokkenimpfung generell für alle Säuglinge und Kleinkinder ab dem vollendeten zweiten Lebensmonat. Hierfür steht ein so genannter Konjugatimpfstoff zur Verfügung, der in der Regel viermal zeitgleich mit den anderen in diesem Alter empfohlenen Impfungen verabreicht werden kann. Eine weitere Impfindikation besteht auch für Kinder jenseits des zweiten Lebensjahres, Jugendliche und Erwachsene bei einer erhöhten gesundheitlichen Gefährdung infolge chronischer Grundkrankheiten oder bei Immundefekten. Hierfür stehen altersabhängig verschiedene Impfstoffe zur Verfügung.
Zusätzlich wird für alle Personen über 60 Jahre eine Impfung mit einem Pneumokokken-Polysaccharid-Impfstoff standardmäßig empfohlen. Bei erhöhtem Risiko für schwere Pneumokokken-Erkrankungen sollte eine Wiederimpfung frühestens nach drei (Kinder unter 10 Jahren) beziehungsweise nach fünf (Erwachsene) Jahren erfolgen.
Poliomyelitis (Kinderlähmung)
Die Kinderlähmung (Poliomyelitis) ist eine durch Polio-Viren hervorgerufene Infektionskrankheit, mit unterschiedlichem Verlauf. Die Mehrzahl der Infektionen verlaufen unbemerkt. Der symptomatische Verlauf kann sich als eine grippeartige Erkrankung mit Fieber, Hals- und Muskelschmerzen, als Durchfall und Erbrechen oder als eine Hirnhautentzündung (Meningitis) manifestieren. Zusätzlich kann es bei einem Teil der Erkrankten zu einem Befall der Nervenzellen des Rückenmarks kommen mit bleibenden Lähmungen und sogar Todesfolge. Die STIKO empfiehlt für alle Personen in Deutschland einen Basisschutz gegen Poliomyelitis, welcher im Säuglings- und Kleinkindalter aufgebaut und mindestens einmal aufgefrischt werden sollte. Hierfür sollten ab dem vollendeten zweiten Lebensmonat drei Impfungen im Abstand von mindestens vier Wochen in der Regel als Kombinationsimpfstoff und eine vierte Impfung nach mindestens sechs Monaten ab vollendetem 11. bis 14. Lebensmonat verabreicht werden. Im Alter von 9 bis 17 Jahren sollte eine Auffrischung, in der Regel als Kombinationsimpfstoff mit Tetanus (Wundstarrkrampf), Diphtherie und Pertussis (Keuchhusten), erfolgen. Nach vollständiger Grundimmunisierung und mindestens einer Auffrischung wird eine routinemäßige Auffrischung nach Vollendung des 18. Lebensjahres nicht mehr empfohlen. Sollten jedoch Reisen geplant sein, insbesondere in von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) ausgewiesene Risikogebiete, und für bestimmte Berufs- und Personengruppen mit erhöhter Gefährdung ist dringend eine Aktualisierung des Impfschutzes zu empfehlen, im 10-Jahres-Rhythmus, so lange die Gefährdung anzunehmen ist. Bei allen nicht oder unvollständig geimpften Personen werden die Grundimmunisierung und eine Auffrischung empfohlen unabhängig vom Lebensalter. Die Impfung kann als Einzelimpfung oder in Kombination zum Beispiel mit Tetanus, Diphtherie und Pertussis erfolgen.
Rotavirusinfektion
Hierbei handelt es sich um eine Durchfallerkrankung mit häufig schwerem Verlauf und Begleitsymptomen, insbesondere im Säuglingsalter, die eine Krankenhausbehandlung erforderlich machen können. Seit diesem Jahr wird deshalb eine Schluckimpfung für alle Säuglinge ab 6 Wochen empfohlen. Je nach Hersteller wird der Impfschutz mit zwei oder drei Einzeldosen erreicht und muss bis zum Alter von 24 oder spätestens 32 Wochen abgeschlossen sein.
Tetanus (Wundstarrkrampf)
Tetanus ist eine durch das Gift des Tetanus-Bakteriums (Clostridium tetani) hervorgerufene und häufig tödlich verlaufende Infektionskrankheit. Dabei kommt es zu einem Befall des Nervensystems mit dem Auftreten der typischen Lähmungen und Muskelkrämpfe. Der Tetanuserreger tritt weltweit auf und ist praktisch überall vorhanden. Er befindet sich häufig in der Erde und gelangt über Haut- oder Schleimhautverletzungen in den Körper. Dabei können selbst kleinste Wunden und Bagatellverletzungen als Eintrittspforte dienen. Nach Schätzungen der WHO sterben weltweit jährlich über eine Million Menschen an Tetanus. In Deutschland und den anderen Industriestaaten ist die Erkrankung dank umfassender Impfungen sowie der verbesserten Lebensbedingungen heute selten. Die Tetanus-Impfung ist eine Standardimpfung und wird von der STIKO für alle Personen bei fehlender oder unvollständiger Grundimmunisierung oder länger als zehn Jahre zurückliegender Auffrischung empfohlen. Hierfür sollten ab dem vollendeten zweiten Lebensmonat drei Impfungen im Abstand von mindestens vier Wochen in der Regel als Kombinationsimpfstoff und eine vierte Impfung nach mindestens sechs Monaten ab vollendetem 11. bis 14. Lebensmonat verabreicht werden. In einem Alter von 5 beziehungsweise 6 Jahren sollte die erste Auffrischung in Kombination mit Diphtherie und Pertussis (Keuchhusten), zwischen 9 und 17 Jahren dann eine weitere in Kombination mit Diphtherie, Pertussis und Poliomyelitis erfolgen. Ab dem 18. Lebensjahr sollte dann möglichst im 10-jährigen Abstand aufgefrischt werden. Auch hier wird in der Regel ein Kombinationsimpfstoff mit Diphtherie und einmal beziehungsweise bei entsprechender Indikation auch mit Pertussis gewählt.
Varizellen (Windpocken)
Die Windpocken (Varizellen) sind eine durch das Varizella-Zoster-Virus ausgelöste und per Tröpfcheninfektion übertragbare Erkrankung. Der Name Windpocken zeugt von der hohen Ansteckungsfähigkeit dieser Viren. Dabei kann das Varizella-Zoster-Virus zwei verschiedene klinische Krankheitsbilder verursachen: Die Windpocken bei Erstinfektion und die Gürtelrose (Herpes zoster) bei erneutem Ausbruch der im Körper lebenslang persistierenden Viren. Da Windpocken keineswegs immer als harmlose Kinderkrankheit verlaufen und auch hier regelmäßig ernsthafte Komplikationen wie bakterielle Hautinfektionen, Lungenentzündung, Befall des Zentralen Nervensystems beobachtet werden, empfiehlt die STIKO die Impfung für alle Kinder. In der Regel sind zwei Impfungen zwischen Vollendung des 11. bis 14. und des 15. bis 23. Monats vorgesehen. Diese können gleichzeitig mit der MMR-, bei der zweiten sogar als MMRV-Kombinationsimpfstoff, oder frühestens vier Wochen nach MMR-Impfung erfolgen.
Eine versäumte Varizellen-Impfung sollte baldmöglichst nachgeholt werden, wenn noch keine Windpocken-Erkrankung durchgemacht wurde. Kinder und Jugendliche, die erst einmal geimpft wurden, sollten eine zweite Impfung bekommen. Eine zweimalige Impfindikation gilt insbesondere auch für ungeschützte Frauen mit Kinderwunsch, da das Varizella-Zoster-Virus wie das Rötelnvirus fruchtschädigend sein kann.
Stand: August 2016