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Abfall

Mit Vertragsunterzeichnung am 22. Dezember 1998  haben sich die Landkreise und kreisfreien Städte im Rhein-Main-Gebiet in der Dachorganisation RMA Rhein-Main Abfall GmbH zusammengeschlossen. Die Gesellschaft nahm am 1. Januar 1999 ihren Betrieb auf. Gesellschafter der Rhein-Main Abfall GmbH sind die beiden kreisfreien Städte Frankfurt am Main und Offenbach am Main sowie die Landkreise Hochtaunus, Main-Taunus und Offenbach. Dazu kommt die Stadt Maintal.


Originäre Aufgaben der RMA sind:

    • Steuerung abfallwirtschaftlicher Maßnahmen im RMA-Gebiet
    • Gebühreneinzug
    • Sicherung von Entsorgungskapazitäten
    • Abfallmengen- und Abfallwirtschaftsplanung
    • Sonderabfall-Kleinmengensammlung
    • Nachsorge für geschlossene Deponien
    • Festlegung von Entsorgungsstandards

Die RMA ist Dachorganisation, die als geeigneter Dritter im Sinne von § 22 des KrWG agiert. Sie steuert abfallwirtschaftliche Maßnahmen. Für Abfälle zur Beseitigung besitzt sie einen Generalentsorgungsauftrag. Dazu stehen im RMA-Gebiet das Müllheizkraftwerk Frankfurt, die Biogasanlage Flörsheim-Wicker, die Abfallumladeanlage Osthafen (Frankfurt am Main), die Biokompostanlage Frankfurt, die Kompostierungsanlage Maintal, die Biogasanlage Brandholz, Übergabe- und Sammelstelle für Elektroaltgeräte des Kreises Offenbach, die Deponie Büttelborn und die Deponie Dyckerhoffbruch (Landeshauptstadt Wiesbaden) zur Verfügung. Von der RMA selbst werden keine eigenen Entsorgungsanlagen betrieben.

Abfallentsorgung - aber wie?

Bioabfall

Seit 1. Januar 2015 entsorgt der Kreis Offenbach den von den Städten und Gemeinden eingesammelten Bioabfall zentral über die FES Frankfurter Entsorgungs- und Service GmbH. Daneben bieten die Städte und Gemeinden weiter an, pflanzliche Abfälle direkt auf dem Wertstoffhof beziehungsweise der Kompostierungsanlage anzuliefern.Die Einzelheiten zu den Einsammelmodalitäten, wie Größe der Biotonne, Abfuhrrhythmus, et cetera regeln die einzelnen Städte und Gemeinden in ihrer Abfallsatzung, da sie für die Einsammlung verantwortlich sind.

Das nachfolgende Merkblatt gibt eine Übersicht über die Abfallstoffe, die über die Biotonne entsorgt werden können und solche, die nicht in die Biotonne gehören. Aufgrund des genutzten Verwertungsverfahrens mit einer Biogasnutzung verwenden Sie bitte keine „biologisch abbaubaren Kunststofftüten“, da diese aussortiert werden müssen.

Hier noch einige Tipps zum Umgang mit der Biotonne:

    • Bioabfalltonne an einem schattigen Platz aufstellen.
    • Feuchte und nasse Bioabfälle in Zeitungspapier einschlagen.
    • Durch Strukturmaterial wie kleine  Äste und Zweige eine Luftzirkulation in der Biotonne ermöglichen.
    • Grasschnitt etwas antrocknen lassen.
    • Keine Verwendung von „biologisch abbaubaren Kunststoffbeuteln“, sie werden in der Verwertungsanlage aussortiert.

Schadstoffe aus Haushalten und Kleingewerbe

Schadstoffe aus Haushalten und Kleingewerbe dürfen aufgrund ihrer Beschaffenheit und der potenziellen Gesundheits- und Umweltgefährdung nicht in der Hausmülltonne oder über den Sperrmüll entsorgt werden. Sie können in den Städten und Gemeinden an Sammelpunkten zu bestimmten Zeiten abgegeben werden. Innerhalb des Kreises Offenbach können auch Sammeltermine in der Nachbargemeinde genutzt werden.

Schadstoffe können vor Ort an Sammelpunkten abgegeben werden.

RMA - Annahmestellen Schadstoffsammlung

Entsorgung von Elektroaltgeräten

Seit der Einführung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) am 24. März 2006 werden alle neuen Elektrogeräte mit einer „durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern" gekennzeichnet. Dieses Symbol weist Sie darauf hin, dass dieses Gerät nicht über den Hausmüll entsorgt werden darf. Alte Elektrogeräte dürfen seitdem nicht mehr zusammen mit dem Restmüll in der grauen Tonne entsorgt, sondern müssen getrennt erfasst werden.

In allen 13 Städten und Gemeinden im Kreis Offenbach werden Sammlungen von Elektro- und Elektronikaltgeräten an den Wertstoffannahmestellen und/oder über Holsysteme angeboten. Angenommen werden Altgeräte aus privaten Haushalten von „Endnutzern und Vertreibern". Anlieferungen von mehr als 20 Großgeräten müssen an allen Sammel- und Übergabestellen angemeldet werden.

Der Kreis Offenbach hat darüber hinaus eine zentrale Sammel- und Übergabestelle für Elektro- und Elektronikaltgeräte eingerichtet.

Weitere Informationen zur Verwertung und Rückgabe von Elektroaltgeräten finden Sie auf der folgenden Seite der Rhein-Main Abfall GmbH: 

RMA - Sammlung von Elektro- und Elektronikaltgeräten