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Tierschutz

Tierschutz bedeutet, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen, gleichgültig ob es sich um ein wildlebendes oder in menschlichern Obhut gehaltenes Tier handelt. Insbesondere nach Aufnahme in das Grundgesetz hat der Tierschutz einen hohen Stellenwert erhalten. Ein falsches Verständnis von Tierschutz und vermeintlicher Tierliebe sind ebenso Ursache von Haltungsproblemen wie die Haltung von Tieren zur Kompensation persönlicher psychischer oder physischer Defizite.

Während die privaten Tierhaltungen in der Regel nach Bürgerbeschwerden überprüft werden, unterliegen die landwirtschaftlichen und gewerblichen Tierhaltungen einer regelmäßigen Kontrolle. Hierzu zählen

    • Tiertransporteure und deren Fahrzeuge,
    • Schlachthöfe,
    • Tierversuchseinrichtungen,
    • Zoohandlungen,
    • Zirkusbetriebe,
    • Reit- und Fahrbetriebe oder
    • Tierpensionen.

Beratungen und Stellungnahmen zu Bauplänen gewerblicher Tierhaltungen dienen der frühzeitigen Vermeidung tierschutzrelevanter Fehler beim Stallbau.

Der Tierschutz beinhaltet:

    • Schutz des Lebens und Wohlbefindens der Tiere durch regelmäßiges Überprüfen von Nutztierhaltungen und gewerblichen Tierhaltungen
    • Kontrolle von privaten Tierhaltungen nach Bürgeranzeigen
    • Überwachung von Tiertransporten
    • Kontrolle von Tierversuchen und Tierversuchseinrichtungen
    • Aufklärung und Beratung über artgerechte Tierhaltungen

Verstöße gegen die bestehenden Rechtsvorschriften werden in der Regel mit Ordnungswidrigkeits- oder Strafverfahren geahndet. In besonders schlimmen Fällen kann die sofortige Fortnahme von Tieren angeordnet werden.