Erzieherausbildung
Mehrheitlich arbeiten in Kindertagesstätten Fachkräfte, die die klassische Erzieherausbildung durchlaufen haben. Das hat gute Gründe. Die Erzieherausbildung ist eine Breitbandausbildung. Sie ermöglicht eine selbstständige und eigenverantwortliche Tätigkeit in verschiedenen Arbeitsfeldern – neben der Arbeit in Kindertagesstätten. Beispiele sind in der Kinderarbeit und Jugendarbeit, im Bereich der Hilfen zur Erziehung und der Eingliederungshilfe sowie im schulischen Bereich, beispielsweise im Ganztagsbetreuungskontext oder als Unterrichtbegleiter und Unterrichtsbegleiterinnen in Grundschulen.
Eine kompakte Darstellung des Berufsbildes gibt es auf der Website der Agentur für Arbeit.
Erzieherin oder Erzieher ist eine landesrechtlich geregelte schulische Aus- beziehungsweise Weiterbildung an Fachschulen, Fachakademien und Berufskollegs und dauert circa zwei bis vier Jahre, die mit einer staatlichen Abschlussprüfung abgeschlossen wird.
Übersicht zu den Fachschulen und deren Ausbildungsangeboten in der Rhein-Main-Region
Zwei Ausbildungswege werden grundsätzlich unterschieden, die zur Tätigkeit als Fachkraft im Bereich der Kindertagesbetreuung führen.
- Die „klassische“ fachschulische Erzieherausbildung an einer Fachschule für Sozialwesen oder Sozialpädagogik mit dem Abschluss „staatlich geprüften Erzieherin“ beziehungsweise „staatlich geprüften Erzieher“
- Das Studium eines (allgemein-) pädagogischen oder sozialpädagogischen Hochschulstudiengangs, wie zum Beispiel Soziale Arbeit oder Sozialpädagogik, Erziehungswissenschaften oder Kindheitspädagogik.
Ohne eine deutsche Ausbildung führt der Weg in die Erziehertätigkeit über die Anerkennung von im Ausland erworbenen Berufsabschlüssen.
Drei Ausbildungsformen stehen in Hessen zur Auswahl:
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- Praxisintegrierte vergütete Ausbildung
- Klassische Ausbildung
- Berufsbegleitende Ausbildung
Diese unterscheiden sich in Länge, inhaltlicher Struktur und Vergütung. Diese Vielfalt mag zunächst verwirren, sie bietet jedoch Menschen in sehr unterschiedlichen Lebenslagen die Aufnahme einer Ausbildung.
Informationen und Beratung – auch zur Vergütung - erhalten Sie an den Fachschulen für Sozialwesen. Für den Kreis Offenbach ist die Käthe-Kollwitz-Schule in Offenbach ein wichtiger Ansprechpartner.
Übersicht zu den Fachschulen und deren Ausbildungsangeboten in der Rhein-Main-Region
Im Folgenden werden die unterschiedlichen Ausbildungsformen kurz skizziert.
Klassische Vollzeitausbildung - nicht vergütet
Die klassische Präsenzausbildung dauert drei Jahre. Sie umfasst den theoretischen Ausbildungsteil an einer Fachschule für Sozialwesen, Fachrichtung Sozialpädagogik für die Dauer von zwei Jahren sowie das einjährige Berufspraktikum. Das einjährige Berufspraktikum wird vergütet. Der theoretische Ausbildungsteil dauert zwei Jahre wird zwar nicht vergüte, eine attraktive Finanzierungsmöglichkeit für diesen Ausbildungsteil eröffnet jedoch das novellierte Aufstiegsbafög, das seit dem 1. August 2020 gilt. Es ermöglicht eine 100-prozentige Zuwendung. Die erhaltenen Gelder müssen nicht mehr zurückbezahlt werden. Für junge Menschen mit einer Ausbildung zur Sozialassistentin oder zum Sozialassistenten verkürzt sich die Ausbildungszeit zum Erzieher und zur Erzieherin um ein halbes Jahr.
Berufsbegleitende Ausbildung
Die berufsbegleitende Ausbildung bietet Flexibilität. Sie eignet sich besonders für berufstätige Frauen und Männer mit Kindern und sozialpädagogischer Vorerfahrung, die sich beruflich neu im Erziehungsbereich und Bildungsbereich orientieren möchten und auf ein Gehalt angewiesen sind. Die Ausbildung dauert je nach Schule zwischen drei und vier Jahren mit oder ohne Wochenendunterricht. Dadurch fallen im Durchschnitt pro Woche weniger fachschulischer Unterricht und Praxiszeit an.
Diese Ausbildungsform erfordert ein Mehr an sozialpädagogischer Vorerfahrung und beruflicher Tätigkeit, insgesamt vier Jahre, die vor Ausbildungsbeginn nachgewiesen werden müssen. Da die Studierenden offiziell in das zweite Jahr der Ausbildung eingeschult werden, das wiederum auf zwei Jahre „gesplittet“ ist. Das dritte Jahr ist das reguläre Anerkennungsjahr. Praxis und fachschulischer Unterricht sind wie auch bei PIVA-Ausbildungsform während der Woche verbunden. Bewerber und Bewerberinnen müssen einen mindestens 15-Stunden Vertrag in einer sozialpädagogischen Einrichtung vorweisen.
Praxisintegrierte vergütete Ausbildung (kurz: PIVA)
In der Regel ist die Ausbildung folgendermaßen strukturiert: An zwei oder drei Schultagen in der Woche findet der Fachunterricht statt. Die restliche Zeit findet beim jeweiligen Träger in der Einrichtung statt. Die Auszubildenden müssen dazu beim Träger als Fachkraft in Ausbildung angestellt und vergütet werden. Das Berufspraktikum wird in die zweite Hälfte der Ausbildung integriert (berufspraxisintegrierte Ausbildung). Eine Verkürzung der Ausbildung ist nicht möglich. Die Konditionen der Vergütung handeln die Auszubildenden, wie bei einer herkömmlichen dualen Ausbildung, mit dem jeweiligen Träger aus. Die Mindestvergütung orientiert sich am TVAöD – Besonderer Teil Pflege.
Der PIVA-Ansatz wird durch ein Landesprogramm gefördert, so dass ein Ausbildungsvertrag gegebenenfalls abhängig von einem Förderungsbescheid ist, den der Träger vom Land erhält. Die Träger müssen eine Kooperationsvereinbarung mit einer Fachschule für Sozialwesen vorweisen.
Vergütete, berufsbegleitende Ausbildung
Die berufsbegleitende Ausbildung bietet Flexibilität. Sie eignet sich besonders für berufstätige Frauen und Männer mit Kindern und sozialpädagogischer Vorerfahrung, die sich beruflich neu im Erziehungsbereich und Bildungsbereich orientieren möchten und auf ein Gehalt angewiesen sind. Die Ausbildung dauert je nach Schule zwischen drei und vier Jahren mit oder ohne Wochenendunterricht. Dadurch fallen im Durchschnitt pro Woche weniger fachschulischer Unterricht und Praxiszeit an.
Diese Ausbildungsform erfordert ein Mehr an sozialpädagogischer Vorerfahrung und beruflicher Tätigkeit, insgesamt vier Jahre, die vor Ausbildungsbeginn nachgewiesen werden müssen. Da die Studierenden offiziell in das zweite Jahr der Ausbildung eingeschult werden, das wiederum auf zwei Jahre „gesplittet“ ist. Das dritte Jahr ist das reguläre Anerkennungsjahr. Praxis und fachschulischer Unterricht sind wie auch bei PIVA-Ausbildungsform während der Woche verbunden. Bewerber und Bewerberinnen müssen einen mindestens 15-Stunden Vertrag in einer sozialpädagogischen Einrichtung vorweisen.
Zugangsvoraussetzungen für die Erzieherausbildung
Egal für welche Ausbildungsform sich Interessenten und Interessentinnen entscheiden, für jede Ausbildungsform gelten die identische Aufnahmevoraussetzungen. Je nach Schulabschluss gibt es jedoch verschiedene Zugangswege in die Erzieherausbildung in ihrer unterschiedlichen Ausprägung. Zu beachten ist, dass die Ausbildung zur Erzieherin oder zum Erzieher streng genommen eine berufliche Weiterbildung ist. Deshalb gibt es auch höhere Zugangsvoraussetzungen als die herkömmliche duale Ausbildung beispielsweise in einem Handwerkerberuf.
Die Zugangsvoraussetzungen sind:
- mittlerer Abschluss und einschlägige Erstausbildung (zweijährige höhere Berufsfachschule für Sozialassistenz)
- Versetzung in die Einführungsphase einer öffentlichen oder staatlich anerkannten gymnasialen Oberstufe, Fachabitur oder Abitur und mindestens dreimonatiges einschlägiges Praktikum oder einer Vollzeitberufstätigkeit
- mittlerer Abschluss und einschlägige Vollzeitberufstätigkeit von 36 Monaten
- mittlerer Abschluss und Tätigkeit als Tagespflegeperson von 33 Monaten Dauer, nachzuweisen über das örtliche Jugendamt, und eine mindestens dreimonatige einschlägige Vollzeitberufstätigkeit oder einem Vollzeitpraktikum
- Feststellungsprüfung
Bei im Ausland erworbenen Schulabschlüssen sind erforderlich:
- Anerkennung aller notwendigen Abschlüsse über das Staatliche Schulamt Darmstadt-Dieburg
- Zertifikat Sprachniveau C1 des Europäischen Referenzrahmens
Bei Fragen rund um die Anerkennung von Schul- oder Berufsabschlüssen aber auch zu möglichen Bildungswegen sind die verschiedenen Beratungsstellen Anlaufstellen.
Verkürzungsmöglichkeiten
In Hessen existieren zudem verschiedene Verkürzungsmöglichkeiten.
Übersicht zu den verschiedenen Zugangswegen und Verkürzungsmöglichkeiten
Beratung zu den Verkürzungsmöglichkeiten bieten die Fachschulen für Sozialwesen.
Beispiele für Verkürzungsmöglichkeiten sind:
Einstieg in das zweite Ausbildungsjahr
Grundsätzlich ist für Personen mit umfangreichen Vorerfahrungen im sozialpädagogischen Bereich der Einstieg in das zweite Ausbildungsjahr möglich. Weitere Fragen zu den Voraussetzungen werden von die jeweiligen Fachstellen an den Fachschulen beantwortet.
Externenprüfung
Unter bestimmten Voraussetzungen ist in Hessen auch eine Tätigkeit als staatlich geprüfte Erzieherin oder Erzieher möglich – ohne dafür eine Ausbildung durchlaufen zu haben. Den Erwerb des Abschlusses "Staatlich anerkannte Erzieherin oder anerkannter Erzieher“ wird durch die sogenannte Externenprüfung ermöglicht, die nur an öffentlichen Schulen für Sozialpädagogik abgelegt werden kann. Sie ist nur Personen zu empfehlen, die sich selbstständig umfangreiches Wissen aneignen können und gut organisiert sind. Die Prüflinge müssen außerdem eine mindestens siebenjährige Tätigkeit im pädagogischen Bereich nachweisen können. Weiterführenden Informationen zur Externenprüfung in Hessen befinden sich in der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung des Landes. Derzeit sind in Hessen keine Vorbereitungskurse für die Externenprüfung bekannt. Grundsätzlich könnten diese durch das Kommunale Jobcenter des Kreis Offenbach ProArbeit beziehungsweise durch die Agentur für Arbeit, beispielsweise durch Bildungsgutscheine, gefördert werden.
Verkürzung des Anerkennungsjahres
Wer über eine berufliche Erstausbildung als "Staatlich geprüfte Sozialassistentin" oder "Staatlich geprüfter Sozialassistent" mit dem Schwerpunkt Sozialpädagogik verfügt, kann das Anerkennungsjahr um ein halbes Jahr verkürzen. Beratung hierzu bieten die Fachschulen für Sozialwesen. Einen Überblick über die Fachschulen in Hessen gibt das Kultusministerium.
Zweiter Bildungsweg: Nachholen des mittleren Abschlusses als Voraussetzung für die Erzieherausbildung
Der Mittlere Schulabschluss (MSA) ist eine Voraussetzung für die Ausbildung zur Sozialassistentin oder zum Sozialassistenten und zur Erzieherin oder zum Erzieher. Bei ausländischen Schulabschlüssen ist die Gleichwertigkeit mit einem deutschen Schulabschluss individuell zu prüfen. Über die Anerkennung ausländischer Schulabschlüsse entscheidet das Staatliche Schulamt in Darmstadt. Weitere Informationen gibt esauf der Homepage der Staatlichen Schulämter.
Das Nachholen des mittleren Schulabschlusses – über den sogenannten zweiten Bildungsweg – ist möglich, wie die folgenden Möglichkeiten zeigen.
Nachholen des Realschulabschlusses an der Schule für Erwachsene
Schulen für Erwachsene eröffnen berufstätigen Personen die Möglichkeit, allgemeinbildende Schulabschlüsse zu erwerben. An Abendrealschulen kann der mittlere Schulabschluss nachträglich erworben werden. Schulen für Erwachsene bereiten auf berufliche Ausbildungen, beruflichen Fortschritt oder den Besuch weiterführender Schulen vor. Im Kreis Offenbach befindet sich im Haus des lebenslangen Lernens in Dreieich-Sprendlingen eine Schule für Erwachsene.
Nichtschülerprüfung zum Erwerb des mittleren Abschlusses an der zweijährigen Berufsfachschule Gesundheit und Sozialwesen
Durch den erfolgreichen Abschluss der zweijährigen Berufsfachschule Gesundheit und Sozialwesen wird ein mittlerer Schulabschluss erreicht. Unter bestimmten Bedingungen kann eine Nichtschülerprüfung abgelegt werden. Grundlage dafür die Verordnung über die Ausbildung und Prüfung an zweijährigen Berufsfachschulen (§ 20 ff). Die Voraussetzung zur Teilnahme ist ein Nachweis über eine berufliche Tätigkeit von mehr als einem Jahr in einem relevanten Beruf, zum Beispiel als pädagogische Hilfskraft in einer Kindertagesstätte. Die Anmeldung für die Nichtschülerprüfung an einer zweijährigen Berufsfachschule erfolgt beim zuständigen Staatlichen Schulamt. Das Zeugnis über die erfolgreiche bestandene Nichtschülerprüfung an einer zweijährigen Berufsfachschule Gesundheit und Sozialwesen ist dem mittleren Schulabschluss gleichwertig. Weitere Informationen sind auf der Webseite des Kultusministeriums abzurufen.