Der Serviceschalter der Führerscheinstelle zur Aushändigung fertiger Führerscheine und Ausstellung internationaler Führerscheine ist am Mittwoch, 8. März 2023, geschlossen.
Kreisverwaltung
Bitte informieren Sie sich, ob Sie einen Termin benötigen.
Terminvereinbarung ausschließlich per E-Mail an terminabh@kreis-offenbach.de Bitte teilen Sie uns Name, Vorname, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit und Ihr Anliegen mit. Umfasst Ihre Anfrage auch für weitere Familienmitglieder, geben Sie bitte auch deren persönliche Daten an. weitere Informationen unterwww.kreis-offenbach.de/abh
KFZ-Zulassungsbehörde
Für viele Zulassungsvorgänge können Sie gern auch unsere Online-Dienste nutzen! Sie können direkt den gewünschten Termin reservieren! Montags, dienstags und donnerstags, jeweils von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und mittwochs von 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr, sind Außerbetriebsetzungen und Adressänderungen innerhalb des Kreises Offenbach auch ohne Termin möglich. Dies ist jedoch nur in Dietzenbach möglich. Möglichkeiten zur Terminvereinbarungen in den Außenstellen der KFZ-Zulassungsbehörde:
Für bestimmte Dienstleistungen, die nicht besonders zeitaufwendig sind, stehen allerdings auch Serviceschalter ohne vorherige Terminvereinbarung zur Verfügung, die montags bis donnerstags, zwischen 8:00 und 12:00 Uhr geöffnet haben:
Antrag auf Umstellung des Papierführerscheins auf die neuen EU-Kartenführerscheine
Zum Aktivieren des Google-Übersetzers bitte klicken. Wir möchten darauf hinweisen, dass nach der Aktivierung Daten an Google übermittelt werden. Mehr Informationen zum Datenschutz
Zu wenig Einkommen, um Ihre Wohnkosten zu bezahlen?
Die Wohngeldbehörde prüft Anträge auf Wohngeld. Dies soll Mietern von Wohnungen und selbst nutzenden Eigentümern von Eigenheimen oder Eigentumswohnungen helfen, die angemessenen Wohnkosten zu tragen. Das Wohngeld wird als Miet- oder Lastenzuschuss geleistet. Wer zum Kreis der Berechtigten gehört, hat darauf einen Rechtsanspruch.
Wohngeld kann nur erhalten, wer einen Antrag stellt und die Voraussetzungen nachweist. Es wird in der Regel für ein Jahr bewilligt. Der Bewilligungszeitraum beginnt am Ersten des Monats, in dem der Antrag gestellt worden ist.