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Wohngeldstelle

Zu wenig Einkommen, um Ihre Wohnkosten zu bezahlen?

Die Wohngeldbehörde prüft Anträge auf Wohngeld. Dies soll Mietern von Wohnungen und selbst nutzenden Eigentümern von Eigenheimen oder Eigentumswohnungen helfen, die angemessenen Wohnkosten zu tragen. Das Wohngeld wird als Miet- oder Lastenzuschuss geleistet. Wer zum Kreis der Berechtigten gehört, hat darauf einen Rechtsanspruch.

Wohngeld kann nur erhalten, wer einen Antrag stellt und die Voraussetzungen nachweist. Es wird in der Regel für ein Jahr bewilligt. Der Bewilligungszeitraum beginnt am Ersten des Monats, in dem der Antrag gestellt worden ist.