Waffenbehörde
Die Waffenbehörde des Kreises Offenbach ist für einen wichtigen Bereich der öffentlichen Ordnung und Sicherheit zuständig und trägt eine große Verantwortung. Denn Besitz und Umgang mit Waffen und Munition sind gesetzlich reglementiert und erfordern in aller Regel eine behördliche Erlaubnis. Die Behörde erteilt Waffenbesitzkarten, Munitionserwerbsscheine, (Kleine) Waffenscheine, Europäische Feuerwaffenpässe, Jagdscheine, sprengstoffrechtliche Erlaubnisse, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Bei Missachtung des Waffenrechts drohen Bußgelder, in besonders schweren Fällen sogar ein Strafverfahren. Verstöße können auch zum Widerruf einer Erlaubnis und zur Sicherstellung von Waffen und Munition führen.
Zudem überwacht die Waffenbehörde die sichere Aufbewahrung von Waffen und Munition. Jede Person, die eine Waffe besitzt – also auch Gas- oder Schreckschusswaffen – muss ihre Waffen nämlich so verwahren und transportieren, dass sie gegen den Zugriff Unbefugter, wie etwa Minderjähriger, gesichert sind. Erlaubnispflichtige Schusswaffen und Munition dürfen grundsätzlich nur in geeigneten Sicherheitsschränken aufbewahrt werden. Die Waffenbehörde des Kreises Offenbach berät zu diesem Thema.
Auch wenn eine erlaubnispflichtige Schusswaffe verloren geht, ist die Behörde zuständig. Ein solcher Verlust muss ihr unverzüglich angezeigt werden. Ebenfalls zuständig ist das Amt, für den Fall, dass Waffen vererbt werden. Sollten Schusswaffen zu vernichten sein, können diese bei der Waffenbehörde abgegeben werden. Sie werden dann unverzüglich unbrauchbar gemacht.