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Förderung der Arbeit mit Jugendlichen & Jugendgemeinschaften
Zuschüsse können Jugendgruppen von Vereinen, Verbänden, Kirchen sowie Orts- und Stadtjugendringen erhalten, soweit sie – beziehungsweise ihre jeweilige Landesorganisation – nach § 75 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes anerkannt sind und eine Vereinbarung gemäß § 72a SGB VIII mit dem Kreis Offenbach abgeschlossen haben.
Zuschüsse gibt es für:
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- Veranstaltungen der Kinder- und Jugenderholung, Freizeiten
- Veranstaltungen zur außerschulischen Jugendbildung, Kurse und Lehrgänge
- Studien- und Bildungsreisen
- Internationale Jugendbegegnungen
- Sachliche Kosten der arbeit mit Jugendgruppen
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Die Richtlinie sowie die Antragsformulare stehen zum Download zur Verfügung.