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Förderung der Arbeit mit Jugendlichen & Jugendgemeinschaften

Zuschüsse können Jugendgruppen von Vereinen, Verbänden, Kirchen sowie Orts- und Stadtjugendringen erhalten, soweit sie – beziehungsweise ihre jeweilige Landesorganisation – nach § 75 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes anerkannt sind und eine Vereinbarung gemäß § 72a SGB VIII mit dem Kreis Offenbach abgeschlossen haben.

Zuschüsse gibt es für:

      • Veranstaltungen der Kinder- und Jugenderholung, Freizeiten
      • Veranstaltungen zur außerschulischen Jugendbildung, Kurse und Lehrgänge
      • Studien- und Bildungsreisen
      • Internationale Jugendbegegnungen
      • Sachliche Kosten der arbeit mit Jugendgruppen

Die Richtlinie sowie die Antragsformulare stehen zum Download zur Verfügung.