Umweltpreis des Kreises Offenbach
Engagement im Umweltschutz
Der Kreis Offenbach verleiht neben dem Umweltpreis auch einen speziellen Umweltpreis für Kinder und Jugendliche. Beide Preise werden im Rahmen einer Veranstaltung, jedoch unabhängig voneinander, im vierjährigen Turnus vergeben.
Umweltpreis
Der Umweltpreis besteht aus einer Urkunde sowie einer Geldzuwendung in Höhe von 2.500 Euro. Als Preisträger kommen
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- Institutionen in Frage, welche sich der Pflege des Umweltschutzes widmen,
- Bürgerinitiativen, die sich über private Anliegen hinaus allgemein des Umweltschutzes im Kreis Offenbach annehmen,
- sowie Einzelpersonen, die über dienstliche oder amtliche Verpflichtungen hinaus ein besonderes Engagement im Umweltschutz bewiesen haben und damit in der Öffentlichkeit ein Beispiel setzen.
Institutionen und Bürgerinitiativen sollten ihren Sitz, Personen ihren Wohnsitz im Kreis Offenbach haben. Vorschlagsberechtigt für die Verleihung des Umweltpreises sind
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- die Organe des Kreises Offenbach,
- die Magistrate und Gemeindevorstände der kreisangehörigen Städte und Gemeinden,
- Institutionen, welche sich der Pflege des Umweltschutzes widmen, Bürgerinitiativen, die sich über private Anliegen hinaus allgemein des Umweltschutzes im Kreis Offenbach annehmen, und
- jeder Bürger und jede Bürgerin im Kreisgebiet.
Umweltpreis für Kinder, Jugendliche, Schülerinnen und Schüler
Der Umweltpreis für Kinder, Jugendliche, Schülerinnen und Schüler besteht aus einer Urkunde sowie einer Geldzuwendung in Höhe von 1.000 Euro. Der Preis kann in vier Altersgruppen vergeben werden:
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- bis sechs Jahre
- sechs bis zehn Jahre
- elf bis vierzehn Jahre sowie
- fünfzehn Jahre und älter (soweit sie noch Schülerinnen und Schüler sind).
Eine Verleihung ist möglich an Kinder, Jugendliche, Schülerinnen und Schüler sowie Gruppen und Klassen in Kindergärten, Vorschulen und Schulen im Kreis Offenbach sowie in außerschulischen Arbeitsgemeinschaften, Einrichtungen, Vereinen, Verbänden, Gesellschaften und freie Gruppen im Kreis Offenbach. Die Verleihung erfolgt für altergemäße künstlerische oder für praktische und ökologisch wirksame Aktivitäten im Umwelt- und Naturschutzbereich. Die Ausschreibung des Wettbewerbs erfolgt zu Beginn des Schuljahres. Bewerbungsschluss ist das Ende des Schuljahres. Vorschlagsberechtigt für die Verleihung des Umweltpreises für Kinder, Jugendliche, Schülerinnen und Schüler sind
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- Bürgerinnen und Bürger, Kinder, Jugendliche, Schülerinnen und Schüler mit Wohnsitz im Kreis Offenbach,
- öffentliche und private Institutionen jeglicher Art und Rechtsform mit Sitz im Kreis Offenbach,
- die Organe des Kreises Offenbach
- sowie die Magistrate und Gemeindevorstände der kreisangehörigen Städte und Gemeinden.